eve&rave Münster e.V.
eve&rave Münster e.V.

GHB, GBL & BDO

(Liquid Ecstasy)

 

Chemische Bezeichnung (IUPAC):

GHB: 4-Hydroxybutansäure

GBL: 1-Oxa-cyclopentan-2-on

BDO: 1,4-Butandiol

 

Andere Bezeichnungen:

für GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure und deren Salze): γ-Hydroxybuttersäure, γ-Hydroxybutansäure, γ-Hydroxybutyrat, (...)

für GBL (Gamma-Butyrolacton): γ-Butyrolacton, Butyro-1,4-lacton, 4-Butanolid, Dihydrofuran-2-on, (...)

für BDO (1,4-Butandiol): 1,4-Butylenglykol, Butan-1,4-diol, Tetramethylenglycol, Tetramethylenglykol, (...)

 

Handelsnamen (GHB):

Alcover®, Somsanit®, Xyrem®, (...)

 

Szenetypische Bezeichnungen für GHB:

Liquid Ecstasy, Liquid E, Liquid X, Liquid XTC, G, Fantasy, (...)

 

GHB zählt zur Stoffgruppe der Hydroxy-Carbonsäuren, wurde erstmals 1874 synthetisiert und ist eng mit dem Neurotransmitter GABA (γ-Aminobuttersäure) ver- wandt. Die pharmakologische Wirkung von GHB wurde jedoch erst 1960 entdeckt. Es ist u.a. in die Regulation des Wach-/Schlafrhythmus involviert, weshalb es früher u.a. auch als Schlafmittel, Anästhetikum und zur Be- handlung von Narkolepsie Verwendung fand. Inzwi- schen hat es seine medizinische Bedeutung jedoch verloren. GHB stimuliert aber auch Wachstumshormo- ne, weshalb es auch als Dopingmittel (Muskelaufbau und Fettreduzierung) einge- setzt wird. GHB kann auch in K.O.-Tropfen enthalten sein.

GBL ist ein industrielles Lösungsmittel und Ausgangsstoff zur Herstellung verschie- dener Chemikalien und Pharmazeutika. Es ist u.a. in Graffitientferner und anderen Reinigungsmitteln enthalten. BDO wird in der Industrie u.a. als Weichmacher ver- wendet. GBL und BDO sind GHB-Vorläufersubstanzen. Sie werden im Magen zu GHB umgewandelt.

Der szenetypische Begriff „Liquid Ecstasy“ für GHB ist irreführend, da die Wirkung von GHB eine gänzlich andere ist als jene von MDMA (Ecstasy). Aufgrund dieser irreführenden Bezeichnung ist es schon mehrfach zu gefährlichen Zwischenfällen gekommen, bei denen Konsumenten in einen komaähnlichen Zustand gefallen sind.

 

GHB unterliegt seit dem 01.05.2002 dem BtMG (Anlage III: Verkehrsfähige und ver- schreibungsfähige Betäubungsmittel). Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Wei- tergabe/Handel sind strafbar!

 

GBL und BDO unterliegen nicht dem BtMG (Stand: Mai 2015). Sie fallen aber ver- mutlich unter das Arzneimittelgesetz (AMG). Die Herstellung und der Verkauf ohne Genehmigung wären in diesem Fall strafbar.

 

Tests: Mit diesen Tests kann man überprüfen, ob in einem Getränk GHB (ein möglicher Wirkstoff von KO-Tropfen) enthalten ist.

  

Weitere interessante Produkte findest Du in unserem „Shop“! Sollten Dir hier keine Produkte angezeigt werden, deaktiviere deinen Ad-Blocker, erlaube Skripte oder ändere die Einstellungen deines Browsers!

Merkmale:

- GHB ist ein weißes bis gelbliches Pulver, das teilweise auch gestreckt ist. Da das

  Pulver hygroskopisch (wasserziehend) ist, wird es jedoch meistens in gelöster

  Form in kleinen Fläschchen mit 5 – 10 ml Inhalt verkauft. Die Lösung ist farblos

  (manchmal eingefärbt), geruchsneutral und mit einem leicht SALZIGEN, seifig-

  chemischen Geschmack.

- GBL ist eine farblose Flüssigkeit mit unangenehmen Geruch und einem chemi-

  schen, gummiartigen und leicht stechendem Geschmack (NICHT SALZIG!).

- BDO ist eine farblose, fast geruchslose Flüssigkeit.

 

 

Gebrauch:

- GHB, GBL und BDO werden getrunken/geschluckt. GHB kann auch intravenös

  injiziert werden (davon ist aber abzuraten). GBL auf KEINEN Fall injizieren!

- Pulverförmiges und auch flüssiges GHB müssen vor dem Konsum mit Flüssigkeit

  (gelöst und) verdünnt werden (kein Alkohol!).

- GBL muß vor dem Konsum stark verdünnt werden (kein Alkohol!), da es sich bei

  der Substanz um eine starke Säure handelt, die die Schleimhäute verätzen kann.

- Von GHB sollten nicht mehr als 1,0 – 2,5 g (oder ca. 2 – 5 ml) eingenommen wer-

  den.

- Von GBL sollten nicht mehr als 1 – 2 ml eingenommen werden.

- Unterschiedliche Verdünnungsgrade und – im Fall von GBL – individuelle Unter-

  schiede bei der Umsetzung zu GHB erschweren die Dosierung. Daher solltest Du

  immer vorsichtig bei der Dosierung sein!

 

 

Wirkung:

- Die Wirkung von GHB ist extrem dosisabhängig und wird von Person zu Person

  sehr unterschiedlich empfunden. Sie setzt etwa 10 – 20 Minuten nach der Einnah-

  me ein und hält ca. 1,5 – 4 Stunden (in Einzelfällen auch deutlich länger) an.

- Die Wirkung von GHB ähnelt der von Alkohol (aber bei sehr viel geringeren Do-

  sen):

  - In geringen Dosen kann es entspannend, enthemmend, stimulierend, euphorisie-

    rend, aphrodisierend und wahrnehmungsintensivierend (optische und akustische

    Halluzinationen sind möglich) wirken und das Selbstbewußtsein kann gesteigert

    sein. Laber-Flashs sind möglich.

  - Bei höheren Dosen sind Schwindel, Beeinträchtigungen in der Bewegungsko-

    ordination und Schläfrigkeit möglich. Es kann ein komaähnlicher Tiefschlaf auf-

    treten, aus dem der Betroffene kaum zu wecken ist.

  - Bei einer Überdosierung kann es zu Bewußtlosigkeit, Koma und Tod durch

    Atemstillstand kommen!

- Nach der Einnahme können neben Atemnot, Blutunterdruck, Kopfschmerzen,

  Schwindel, Benommenheit, Übelkeit, Brechreiz und Erbrechen auch Muskelver-

  spannungen und -krämpfe sowie epilepsieartige Muskelzuckungen, die auch in

  einer echten Epilepsie münden können, auftreten. Außerdem sind Verwirrtheit und

  sogar ein kurzzeitiger Gedächtnisverlust möglich. Je höher die Dosis, um so wahr-

  scheinlicher und heftiger sind die Symptome.

- Die Wirkung von GBL und BDO ist bei gleicher Dosis stärker als die von GHB. Ob-

  wohl GBL im Körper erst zu GHB umgewandelt werden muß, wirkt es schneller

  und heftiger. Hinzu kommt, daß nicht jeder Körper gleich schnell bei der Umset-

  zung zu GHB ist, was die Dosierung erheblich erschwert.

 

 

Gefahren:

- Die Gefahr einer Überdosierung ist sehr hoch (auch ohne Mischkonsum). An-

  zeichen hierfür sind – neben diversen Mißempfindungen wie Übelkeit, Brechreiz,

  Kopfschmerzen und Schwindel – Atembeschwerden, starke Schläfrigkeit gefolgt

  von extremen Tiefschlaf. Bemerkst Du bei einer Person, daß sie völlig bewegungs-

  los ist und keinerlei Reflexe mehr aufweist, benachrichtige umgehend einen Arzt

  (Notruf: 112), da der Tiefschlaf unter GHB-Einfluß kaum von Bewußtlosigkeit oder

  gar Koma zu unterscheiden ist. In solch einem Zustand kann eine tödliche Atem-

  lähmung eintreten!

- In Verbindung mit anderen Drogen oder Medikamenten kann es zu einer drama-

  tischen Veränderung oder Verstärkung der Wirkung kommen:

  - In Verbindung mit Alkohol wird das Erinnerungsvermögen stark beeinträchtigt

    und es kann bereits in geringsten Dosierungen zu einem Kollaps, Koma und

    einer tödlichen Atemlähmung kommen!

  - In Verbindung mit Antihistaminika und Benzodiazepinen können schwere Kreis-

    laufkomplikationen und komatöse Zustände auftreten!

  - In Verbindung mit antiretrovirale Medikamenten (Proteasehemmer, z.B. Crixivan,

    Invirase, Kaletra, Norvir, Reyataz) können Koma, tödliche Atemlähmung und epi-

    leptische Anfälle auftreten!

  - In Verbindung mit Ketamin kann es zu einer tödlichen Atemdepression kommen.

  - In Verbindung mit Opioiden (z.B. Heroin, Methadon, Polamidon) oder anderen

    Beruhigungsmitteln können Koma und eine tödliche Atemlähmung auftreten!

  - In Verbindung mit Poppers kann der Blutdruck stark fallen. Komaähnlicher Tief-

    schlaf und tödliche Atemdepression sind möglich.

  - In Verbindung mit Sildenafil (Viagra®) oder anderen Potenzmitteln aus der Grup-

    pe der PDE-5-Hemmer wie z.B. Avanafil, Tadalafil oder Vardenafil könnte es

    durch einen starken Blutdruckabfall zu einem lebensbedrohlichen Herz-/Kreislauf-

    versagen kommen.

- GHB wird häufig aus dem industriellen Lösungsmittel GBL gewonnen (oder GBL

  wird direkt verwendet), welches stark mit industriellen Giftstoffen belastet sein

  kann. GBL wirkt stark ätzend, wodurch die Schleimhäute gereizt werden. Außer-

  dem wird die Leber durch GBL stark belastet.

- Häufiger Konsum von GHB, GBL und BDO kann Leber und Nieren schädigen und

  länger andauernde Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen hervorrufen. Außer-

  dem können Angstzustände, Zittern und Schlafstörungen auftreten.

- Nicht selten führt häufiger/längerfristiger Konsum von GHB, GBL und BDO zu

  einer psychischen und/oder physischen Abhängigkeit. Die Entzugserscheinungen

  ähneln denen von Alkohol. Ein GHB-Entzug sollte unter ärztlicher Aufsicht ablau-

  fen.

- BDO kann darüber hinaus Depressionen verstärken.

- Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluß von GHB, GBL oder BDO ist ge-

  fährlich und wird mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.

- Informationen zu den Nachweiszeiten von GHB, GBL, BDO und anderen Sub-

  stanzen findest Du hier.

 

 

Safer Use:

- Erkundige Dich nach der Dosierung und teste erst eine geringe Menge an. Sei

  geduldig mit der Wirkung. Nicht übereilt nachlegen! Die berauschende Dosis und

  eine Überdosis liegen sehr nahe beieinander!

- Solltest Du Dir nicht sicher sein, ob Du GHB oder GBL in den Händen hältst, kan-

  nst Du ein paar Tropfen auf Farblacke, Styropor oder Thermopapier geben. Das

  Lösungsmittel GBL zersetzt diese Stoffe – GHB nicht!

- Konsumiere keine Reinigungs- oder Lösungsmittel und dergleichen, in denen GBL

  enthalten ist. Diese Mittel können aufgrund ihrer anderen Inhaltsstoffe oder Verun-

  reinigungen sehr schädlich sein.

- GHB, GBL und BDO sollten niemals mit anderen Substanzen zusammen konsu-

  miert werden – vor allem nicht mit Alkohol! Viele Substanzen können zusammen

  mit GHB zum tödlichen Cocktail werden (siehe Gefahren)!!!

- Personen mit Herz- oder Nierenerkrankungen sollten kein GHB, GBL oder BDO

  konsumieren. Dies gilt auch für Epileptiker.

- Informiere Freunde, wenn Du GHB konsumierst und sorge dafür, daß Du nie

  alleine bleibst. Solltest Du bewußtlos werden, kann ein tödlicher Atemstillstand un-

  mittelbar folgen! Nimm GHB, GBL oder BDO daher niemals an Orten, wo Du allein

  bist!

- Frauen können unter dem Einfluß von GHB leicht Opfer von sexuellen Übergriffen

  werden. Als Frau gilt also besondere Vorsicht beim Konsum von GHB (siehe auch

  K.O.-Tropfen). Störungen des Menstruationszyklus sind möglich, daher sollten

  Kondome zur Verhütung verwendet werden.

- Trinke während der Wirkung ausreichend Wasser.

- Nach dem Rausch solltest Du Dir ausreichend Ruhe und Schlaf gönnen. Nimm

  Mineralien (durch Getränke oder Speisen) zu Dir.

- Wird jemand auf GHB, GBL oder BDO bewußtlos, kontrolliere regelmäßig die At-

  mung und den Puls. Die stabile Seitenlage verhindert das Ersticken an Erbrochen-

  em. Bei einem Atemstillstand beginne umgehend mit der Wiederbelebung (ab-

  wechselnd Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beat-

  mung im Verhältnis 30:2) und rufe den europaweit gültigen Notruf (Nummer: 112)

  an. Schildere am Telefon nur die Symptome und kläre den Rettungsdienst oder

  Notarzt vor Ort über die konsumierten Substanzen auf. Sie unterliegen der

  Schweigepflicht!

  Informationen zur Ersten Hilfe bei Drogennotfällen findest Du hier.

 

 

Letzte Änderungen: 18.01.2016

Haftungsausschluß
Der gemeinnützige Verein eve&rave Münster e.V. möchte wertfrei über (Party-)Drogen aufklären und die damit verbundenen Risiken aufzeigen, sowie Tips im Fall von Notsituationen geben. Daher richtet sich der Inhalt dieser Seiten in erster Linie an Personen, die bereits Drogen konsumieren oder beabsichtigen dies zu tun. Er soll nicht als Konsumaufforderung mißverstanden werden!
Wenngleich die Informationen dieser Seiten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden, so können Fehler jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung dieser Informationen entstehen!

Artikel und Studien zu GHB, GBL und BDO

 

Unterstütze uns über Gooding durch:

- Shoppimg

- Spenden

NEWS-Umfrage zu Konsum und Konsumtrends

Unsere Facebook-Seite

Unsere Instagram-Seite

Unsere DJ's

Zur Hintergrundberieselung den Player starten und die Homepage in einem zweiten Tab nochmals öffnen.

Druckversion | Sitemap
© eve&rave Münster e.V.