eve&rave Münster e.V.
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X4

 

Substanzmischung

 

Chemische Bezeichnungen der Inhaltsstoffe (IUPAC):

m-CPP: 1-(3-Chlorphenyl)piperazin

o-MPP: 1-(2-Methoxyphenyl)piperazin

p-CPP: 1-(4-Chlorphenyl)piperazin

TFMPP: 1-[3-(Trifluormethyl)phenyl]piperazin

 

Andere Bezeichnungen:

m-CPP: meta-Chlorphenylpiperazin, (...)

o-MPP: ortho-Methoxyphenylpiperazin, (...)

p-CPP: para-Chlorphenylpiperazin, (...)

TFMPP: Trifluormethylphenylpiperazin, (...)

 

Handelsnamen:

(keine)

 

Szenetypische Bezeichnungen:

X4, (...)

 

X4 ist eine Kombination von vier Substanzen (m-CPP, o-MPP, p-CPP und TFMPP) aus der Stoffgruppe der Piperazine, die auf dem Schwarzmarkt häufig als BZP-Ersatz gehandelt wird.

 

 

X4 unterliegt aufgrund seiner Inhaltsstoffe (m-CPP und TFMPP) dem BtMG. Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weiterga- be/Handel sind strafbar!

 

Merkmale:

- Flüssigkeit

 

 

Gebrauch:

- X4 wird geschluckt.

- Die wirksame Dosis ist unbekannt.

 

 

Wirkung:

- Die Wirkung beginnt nach ca. 30 Minuten und hält ca. 8 – 10 Stunden an.

- Über die kombinierte Wirkung von verschiedenen Piperazinen ist quasi nichts be-

  kannt. Daher müssen wir an dieser Stelle auf die einzelnen Wirkungen der Inhalts-

  stoffe von X4 verweisen (m-CPP, o-MPP, p-CPP und TFMPP; siehe auch BZP),

  die sich jedoch nicht mit der von X4 decken müssen.

- Konsumenten beschreiben die Wirkung häufig mit jener von MDMA (Ecstasy).

 

 

Gefahren:

- X4 ist unerforscht. Über Kurzzeit- und Langzeitrisiken bei häufigem und/oder hoch

  dosiertem Konsum oder mögliche Wechselwirkungen mit anderen Substanzen ist

  nichts bekannt:

  - Konsumenten berichten von Magen- und Nierenproblemen.

- Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluß von X4 ist gefährlich und wird mit

  dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.

 

 

Safer Use:

Da über die Risiken des X4-Konsums quasi nichts bekannt ist, müssen wir auf die allgemeinen Informationen zum Gebrauch von Drogen und die allgemeinen Hinwei- se speziell zu „Neue psychoaktive Substanzen“ verweisen.

- Im Notfall den europaweit gültigen Notruf (Nummer: 112) anrufen. Schildere am

  Telefon nur die Symptome und kläre den Rettungsdienst oder Notarzt vor Ort über

  die konsumierten Substanzen auf. Sie unterliegen der Schweigepflicht!

  Informationen zur Ersten Hilfe bei Drogennotfällen findest Du hier.

 

 

Letzte Änderungen: 24.08.2015

Haftungsausschluß
Der gemeinnützige Verein eve&rave Münster e.V. möchte wertfrei über (Party-)Drogen aufklären und die damit verbundenen Risiken aufzeigen, sowie Tips im Fall von Notsituationen geben. Daher richtet sich der Inhalt dieser Seiten in erster Linie an Personen, die bereits Drogen konsumieren oder beabsichtigen dies zu tun. Er soll nicht als Konsumaufforderung mißverstanden werden!
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Artikel und Studien zu X4

 

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