eve&rave Münster e.V.
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CBD

 

Chemische Bezeichnung des Hauptwirkstoffs (IUPAC):

2-[(1R,6R)-6-Isopropenyl-3-methyl-2-cyclohexen-1-yl]-5-pentyl-1,3-benzoldiol

 

Andere Bezeichnungen:

CBD, (-)-Cannabidiol, (-)-trans-Cannabidiol, (...)

 

Handelsnamen:

Epidyolex® (EU), Epidiolex® (USA), Sativex® (Cannabis-Vollextrakt mit THC), unter-schiedlich konzentrierte CBD-Öle sowie Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder andere Produkte, die mit CBD als Inhaltsstoff werben und von verschiedenen Herstellern angeboten werden.

 

Vorkommen des Wirkstoffs in der Natur:

CBD ist ein Wirkstoff der Hanfpflanzen Cannabis sativa (Linnæus, 1753) und Can- nabis indica (Lamarck, 1785).

 

Szenetypische Bezeichnungen:
CBD, (...)

 

Es gibt Hinweise darauf, daß die Pflanzen der Gattung Cannabis aus der Familie der Canna-baceae (Hanfgewächse) mit den Arten Canna- bis sativa (Linnæus, 1753) und Cannabis indi- ca (Lamarck, 1785) mit zu den ältesten Arznei-mitteln der Menschheit zählen und bereits 5000 v. Chr. verwendet wurden. CBD (Cannabidiol) wurde 1940 entdeckt und ist eines von derzeit 113 bekannten Cannabinoiden dieser Pflanzen und primär in den weiblichen Blüten enthalten. Dort liegt es – wie alle Cannabinoide  – überwiegend als Säure (CBD-Carbonsäure) vor. In Cannabis-Extrakten kann sein Volumen-anteil bis zu 40% betragen.

Im menschlichen Körper hat CBD eine schwa-che Affinität zu den Cannabinoid-Rezeptoren CB1 (primär auf Zellen des zentralen Nerven-systems), und CB2 (primär auf Immunzellen) des Endocannabinoid-Systems, wo es als Ago-nist wirkt. Es ist jedoch auch in der Lage über einen bisher unbekannten Mechanis-mus die Aktivität dieser Rezeptoren zu blockieren. Zudem wirkt es als Allosterischer Modulator an μ- und δ-Opioidrezeptoren, als Partialagonist am Serotonin-Rezeptor 5-HT1A, als Inhibitor der Fettsäureamid-Hydrolase (FAAH), wodurch der Abbau des körpereigenen „Cannabinoids“ Anandamid vermindert wird, und als Antagonist an dem G-Protein gekoppelten Rezeptor GPR55, der im Nucleus caudatus und im Putamen exprimiert wird aber dessen physiologische Rolle noch unklar ist. Die Wirkung von CBD als Inverser Agonist an den G-Protein-gekoppelten Rezeptoren GPR3, GPR6 und GPR12 wird diskutiert. Zudem kann CBD die CYP2C-katalysierte Hydroxylierung von THC zu 11-OH-THC (11-Hydroxy-Δ9-tetrahydrocannabinol; die im Körper aktive Form des THCs) hemmen und wirkt der psychotischen Wirkung von THC entgegen.

CBD wirkt entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösendgegen Übelkeit und immunsuppressiv, indem es die Apoptose (den programmierten Zelltod) von be-stimmten T-Lymphozyten auslösen kann. Zudem werden weitere pharmakologische Anwendungen erforscht; z.B. als Antipsychotikum (Neuroleptikum), gegen affektive Störungen, gegen Autoimmunerkankungen wie der chronisch-entzündlichen Darm-erkrankungen oder auch als Neuroprotektor. Für die mitunter vermutete Wirksam-keit bei Krebs, Alzheimer oder Autismus gibt es derzeit keine oder nur unzureich-ende Belege. Generell wirkt CBD pleiotrop, was bedeutet, daß dessen Wirkungen auf verschieden Wegen erfolgen können. Diverse Wirkmechanismen sind bislang aber nur unzureichend erforscht.

Als Arzneistoff ist CBD Bestandteil des standardisierten, verschreibungspflichtigen Cannabis-Vollextrakts Nabiximols (Sativex®), welches in Kanada seit 2005 in Form von Mundspray bei Patienten mit multipler Sklerose gegen Neuralgie als Spasmo-lytikum und seit 2007 als Schmerzmittel bei Krebspatienten eingesetzt wird. Nabi-ximols enthält neben CBD aber auch THC und unterliegt daher dem BtMG. Seit Oktober 2019 ist CBD auch als Epidyolex® (EU) bzw. Epidiolex® (USA) zur oralen Behandlung von seltenen Epilepsieformen bei Kindern (Lennox-Gastaut-Syndrom und Dravet-Syndrom) zugelassen.

CBD kann auch in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln aus Cannabis in nen-nenswerten Mengen enthalten sein (Hanfsamen enthalten kein CBD). Zudem ist es auch in der CosIng-Datenbank für kosmetische Zwecke gelistet. In der Schweiz und in Österreich wird Cannabis mit hohem CBD- und niedrigem THC-Gehalt (weniger als 1%) als Tabakersatzprodukt legal verkauft.

 

Anders als das in Cannabis enthaltene THC, welches dem BtMG unterliegt, unter-liegt CBD in Deutschland derzeit keinen betäubungsmittelrechtlichen Regelungen. CBD-Öle (z.B. Ölige Cannabidiol-Lösung NRF) sind jedoch nach dem AMG ver-schreibungspflichtig. Anders verhält es sich mit CBD-haltigen Lebensmitteln oder Extrakten. Hier ist die rechtliche Lage nach wie vor kompliziert – insbesondere da diese immer auch Spuren von THC enthalten könnten.

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2019 den Eintrag im Novel Food-Katalog betreffend der Hanfpflanze Cannabis sativa dahingehend präzisiert, daß sie die Einträge „cannabinoids“ und „cannabidiol“ ergänzte. Im Unterschied zur Hanfpflan-ze, welche vor dem 15.05.1997 ganz oder teilweise als Lebensmittel konsumiert wurde, wird dies für die Stoffe CBD und andere Cannabinoide verneint. Gleiches soll auch für Extrakte der Hanfpflanze gelten. Das deutsche Bundesamt für Ver-braucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betrachtet daher alle Lebensmit-tel, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel, welche CBD oder andere Cannabino-ide enthalten, als neuartiges Lebensmittel und somit nur nach vorheriger Zulassung für verkehrsfähig (Stand: März 2019). Diese Interpretation ist jedoch hoch umstritten und wird zu neuen rechtlichen Streitigkeiten führen.

 

 

Produkte: Vaporizer sind vermutlich die gesündeste Form des Rauchens.

   

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Merkmale:

- CBD kann quasi in allen Nicht-Faser-Produkten (z.B. Textilien) aus Hanf in mehr

  oder weniger großen Mengen enthalten sein. Produkte bei denen die CBD-Wir-

  kung im Vordergrund steht sind in erster Linie die Cannabis-Blüten (CBD-Hanf)

  oder CBD-Öle mit unterschiedlichem Wirkstoffgehalt. Daneben gibt es aber auch

  Lebensmittel (z.B. Schokolade), Nahrungsergänzungsmittel oder andere Produkte,

  die mit CBD als Inhaltsstoff werben.

 

 

Gebrauch:

- CBD kann inhaliert (Rauchen oder Verdampfen: Blüten und Öl), als Mundspray

  (Öl) angewendet oder geschluckt (Öl oder Lebensmittel) werden. Auch die Auf-

  nahme des Öls über die Haut ist denkbar.

 

 

Wirkung:

- CBD wirkt eher subtil und hat keinen „High“-Effekt wie THC. Es fördert die Ent-

  spannung, wirkt angstlösend und antipsychotisch. Der Wirkungseintritt ist bei den

  verschieden Konsumformen jeweils mit denen von Cannabis vergleichbar.

 

 

Gefahren:

- CBD schwächt das Immunsystem, was die Anfälligkeit für z.B. Infektionserkran-

  kungen erhöhen kann.

- Über Risiken, Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Substanzen

  ist nur wenig bekannt, was nicht bedeutet, daß es nicht mehr gibt. Bekannt ist, daß

  CDB Müdigkeit oder Schlafstörungen verursachen, das Appetitgefühl beeinflussen

  und zu Durchfall führen kann.

- Häufiger Konsum könnte zu einer Toleranzentwicklung führen. Man benötigt dann

  eine höhere Dosis, um eine Wirkung zu verspüren.

- Bei übermäßigem Rauchen können Lungenschäden und chronische Bronchitis

  auftreten.

- Naturprodukte können verderben! Bei den Blüten besteht die Gefahr der Schim-

  melbildung und Öle können ranzig werden.

- CBD kann den Abbau von THC verzögern.

- Das Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluß gleich welchem Rauschmittels ist

  grundsätzlich gefährlich und kann – auch wenn dies nicht dem BtMG unterliegt –

  bei Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder anderen Ausfallerscheinungen nach

  § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft

  werden.

 

 

Safer Use:

- Auch wenn der Konsum von CBD relativ harmlos erscheint, sollte man es – inso-

  fern die Einnahme nicht ärztlich verordnet ist – nicht regelmäßig konsumieren,

  da Langzeitstudien zu möglichen Risiken nur unzureichend vorhanden und eine

  Schwächung des Immunsystems gegeben sind.

- Vermeide Mischkonsum:

  - CBD wechselwirkt mit anderen Antiepileptika, insbesondere Clobazam.

- Wie alle Naturprodukte können auch CBD-Produkte verderben. Bei Blüten können

  sich die Wirkstoffe durch Sonneneinstrahlung zersetzen und bei Feuchtigkeit droht

  Schimmelbefall. Bei längerer Lagerung sollten man sie trocken, dunkel, kühl und –

  wenn möglich – unter sauerstoffarmen Bedingungen (z.B. vakuumverpackt) la-

  gern. So halten sie sich über Monate. Öle sollten dunkel und kühl gelagert werden.

- Schwangere und stillende Mütter sollten auf den Konsum von CBD verzichten!

- Im Notfall den europaweit gültigen Notruf (Nummer: 112) anrufen. Schildere am

  Telefon nur die Symptome und kläre den Rettungsdienst oder Notarzt vor Ort über

  die konsumierten Substanzen auf. Sie unterliegen der Schweigepflicht!

  Informationen zur Ersten Hilfe bei Drogennotfällen findest Du hier.

 

 

 

Letzte Änderungen: 20.01.2019

Haftungsausschluß
Der gemeinnützige Verein eve&rave Münster e.V. möchte wertfrei über (Party-)Drogen aufklären und die damit verbundenen Risiken aufzeigen, sowie Tips im Fall von Notsituationen geben. Daher richtet sich der Inhalt dieser Seiten in erster Linie an Personen, die bereits Drogen konsumieren oder beabsichtigen dies zu tun. Er soll nicht als Konsumaufforderung mißverstanden werden!
Wenngleich die Informationen dieser Seiten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden, so können Fehler jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung dieser Informationen entstehen!

Artikel und Studien zu CBD

 

Cannabidiol (Wikipedia)

 

 

Zirkus um CBD (DocCheck, 07.01.2020)

CBD-Fans lieben Cannabidiol wegen der angeblich entspannenden oder gar heilenden Wirkung. Dabei ist noch nicht einmal geklärt, was CBD eigentlich ist. Ein Lebensmittel? Eine Arznei? Oder ein großer Schwindel?

 

 

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