Die „Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln“ (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV) regelt die Abgabe, den Verkehr und die Höchstabgabemengen der in Anlage III des bestehenden Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in der Fassung vom 28.07.1981 (in Kraft seit dem 01.01.1982) aufgeführten Substanzen sowie aller Substanzen, die in den danach erschienenen Betäubungsmittelrechts-Änderungs-verordnungen (BtMÄndV) aufgeführt sind. Änderungen an der BtMVV werden durch „Verordnungen zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung“ (nicht-amtliche Abkürzung: Betäubungsmittelverschreibungsverordnung-Änderungs-verordnung – BtMVVÄndV) vorgenommen.
Die Erstfassung der BtMVV (damals geschrieben: Betäubungsmittel-Verschrei-bungs-Verordnung) stammt vom 24.01.1974 und wurde bis zum Jahre 1981 (Neufassung des BtMG und der BtMVV) drei Mal durch eine gleich lautende aber im Vergleich zur aktuellen leicht verändert geschriebene „Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung“ geändert. Nach der Neufassung der BtMVV am 16.12.1981 (in Kraft seit dem 01.01.1982) begann die Nummerierung möglicherweise wieder bei Eins, jedoch konnten wir die Erste und Zweite noch nicht finden.
Im folgenden sind die BtMVV in ihrer Erst- und Neufassung sowie deren Ände-rungsverordnungen als Link zum Bundesgesetzblatt aufgeführt. Der Link zur aktuel-len Fassung der BtMVV führt zu Gesetze-im-Internet.
Die aktuelle BtMVV (www.gesetze-im-internet.de)
3. Verordnung zur Änderung der BtMVV vom 22.05.2017 (Bundesgesetzblatt)
2. Verordnung zur Änderung der BtMVV (möglicherweise nicht existent)
1. Verordnung zur Änderung der BtMVV (möglicherweise nicht existent)
BtMVV (Neufassung) vom 16.12.1981 (Bundesgesetzblatt)
3. Verordnung zur Änderung der BtMVV vom 15.06.1981 (Bundesgesetzblatt)
BtMVV (Neufassung) vom 25.04.1978 (Bundesgesetzblatt)
2. Verordnung zur Änderung der BtMVV vom 25.04.1978 (Bundesgesetzblatt)
1. Verordnung zur Änderung der BtMVV vom 24.10.1975 (Bundesgesetzblatt)
BtMVV vom 24.01.1974 (Bundesgesetzblatt)
Letzte Änderungen: 23.05.2018
Haftungsausschluß
Der gemeinnützige Verein eve&rave Münster e.V. möchte wertfrei über (Party-)Drogen aufklären und die damit verbundenen Risiken aufzeigen, sowie Tips im
Fall von Notsituationen geben. Daher richtet sich der Inhalt dieser Seiten in erster Linie an Personen, die bereits Drogen konsumieren oder beabsichtigen dies zu tun. Er soll nicht als
Konsumaufforderung mißverstanden werden!
Wenngleich die Informationen dieser Seiten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden, so können Fehler jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden,
die durch die Verwendung dieser Informationen entstehen!