Chemische Bezeichnung (IUPAC):
2,6-Diisopropylphenol
Andere Bezeichnungen:
Propofol, Diisopropylphenol, 2,6-Bis(1-methylethyl)benzolol, 2,6-Bis(1-methyl-ethyl)phenol, 2,6-Bis(isopropyl)phenol, 2,6-Di(propan-2-yl)phenol, 2,6-Di-iso-pro-pylphenol, (...)
Handelsnamen:
Anepol®, Anespro®, Anesvan®, Ansiven®, AQUAVAN®, Bioprofol®, Critifol®, Cryo- tol®, Diprivan®, Disoprivan®, Dormofol®, Fresofol®, Gobbifol®, Hipnolam®, Hypro®, IV-Pro®, Lipuro®, Oleo-Lax®, Pantoprofol®, Plofed®, Profol®, Profolen®, Propofabb®, Propofil®, Propogen®, Propolipid®, Propovan®, Propoven®, Provive®, Recofol®, Sa- fol®, Trivam®, Troypofol®, (...)
Szenetypische Bezeichnungen:
(keine)
Propofol ist ein Derivat des Phenols sowie ein Arzneistoff aus der Gruppe der Anästhetika, das in den 1970er-Jahren entwickelt wurde und aufgrund seiner schnellen und gut kon- trollierbaren Wirkung sowie seiner guten Verträglichkeit (rela- tiv angenehmes Einschlafen und Aufwachen sowie selten auftretende postoperative Übelkeit oder Erbrechen) weltweit zur Einleitung und Aufrechterhaltung von Narkosen und zur Sedierung (z.B. bei Magen- oder Darmspiegelungen oder Somnoendoskopien) eingesetzt wird. Es wirkt als Hypnotikum (Schlafmittel), hat je- doch keine schmerzlindernden Eigenschaften. Propofol wirkt als allosterischer Mo- dulator aktivierend an GABAA-Rezeptoren und in höheren Konzentrationen hem- mend an nikotinischen Acetylcholinrezeptoren. Die betäubende Wirkung von Propo- fol beruht auf einer verstärkten Wirkung des Neurotransmitters GABA an bestimm- ten GABA-Rezeptoren, wodurch eine zentralnervös dämpfende Reaktion ausgelöst wird. Zudem wirkt es entspannend und kurzzeitig euphorisierend, was vermutlich auf eine Wirkung im dopaminergen System zurückzuführen ist, welches eine zen- trale Rolle im Belohnungssystem spielt.
Propofol fand erstmals breite mediale Aufmerksamkeit als am 25.06.2009 Michael Jackson an einer Überdosis verstarb. Angeblich wurde es ihm wiederholt von sei- nem Arzt zur Behandlung seiner Schlaflosigkeit gespritzt. Darüber hinaus sind we- nige weitere, auf eine unbeabsichtigte Überdosis zurückzuführende Todesfälle be- kannt, die im Zusammenhang mit einer mißbräuchlichen Verwendung als Rausch- mittel (in geringen Dosen wirkt es euphorisierend) stehen. In den meisten Fällen handelte es sich hierbei um Personen aus dem medizinischen Bereich, die einen vergleichsweise leichten Zugang zu dieser Substanz hatten. Es sind jedoch auch Suizide und Morde unter Zuhilfenahme von Propofol dokumentiert.
In Ermangelung anderer Substanzen sollen in den USA zukünftig Todesstrafen mit Propofol vollstreckt werden.
Propofol unterliegt nicht dem BtMG aber dem AMG. Es darf nicht frei gehandelt werden.
Merkmale:
- Propofol ist fettlöslich. Daher bestehen die handelsüblichen Propofol-Präparate
aus einer milchig-weißen Emulsion (Öl-Wasser-Gemisch). Als Lösungsmittel die-
nen zumeist Sojaöl oder Triglyceride.
Gebrauch:
- Propofol kann nur intravenös (i.v.) gespritzt bzw. bei einer längerandauernden
Narkose über eine Infusion zugeführt werden.
Wirkung:
- Die Wirkung setzt nach einigen Sekunden ein und hält ca. 5 – 10 Minuten an.
- Es wirkt zentralnervös dämpfend/betäubend, entspannend, euphorisierend und
kann visuelle Halluzinationen hervorrufen. Das Wirkspektrum soll mit dem des Ke-
tamins vergleichbar sein.
- Es kann zu lokalen Schmerzen im Bereich der Injektionsstelle kommen, die durch
eine Reizung der Venenwand entstehen.
- Nach der Injektion können Krampfanfälle auftreten.
- Während der Narkose können spontane Bewegungen und Muskelkrämpfe auftre-
ten. Außerdem treten meist angenehme Träume (seltener schlechte Träume) auf,
die als sehr real erlebt werden. Beinhaltet dieses intensive Traumerleben sexuelle
Phantasien, sehen sich die behandelnden Ärzte anschließend gelegentlich mit
dem Vorwurf der sexuellen Belästigung oder gar des Mißbrauchs konfrontiert.
- Wurde Propofol während einer Operation über einen längeren Zeitraum verab-
reicht, kann sich der Urin durch die Abbauprodukte bräunlich bis grünlich verfär-
ben.
Gefahren:
- Der Bereich zwischen wirksamer Dosis und einer Überdosierung ist relativ schmal.
Bei einer Überdosierung kann es zu einer lebensbedrohlichen Atemdepression
und einem gefährlichen Blutdruckabfall kommen.
- Bei Personen mit Kreislaufinsuffizienz oder Hypovolämie kann es zu einem star-
ken Abfall des Blutdrucks kommen.
- In seltenen Fällen kann bei längerer Anwendungsdauer (bei einer Narkose) das
Propofol-Infusionssyndrom (PRIS) auftreten, bei dem es zu einer schweren Stoff-
wechselentgleisung mit Herz-/Kreislaufversagen, Laktatazidose, Muskelzerfall
(Rhabdomyolyse) und akutem Nierenversagen kommen kann. In ca. 85% der Fälle
endet PRIS tödlich.
- Aufgrund einer Freisetzung von Histamin kann eine allergische Reaktion (Anaphy-
laxie) auftreten.
- Da Propofol in Sojaöl (Soja-Lecithin) gelöst wird, könnte es bei Menschen mit ei-
ner Sojaallergie zu einer allergischen Reaktion kommen. Neueren Untersuchun-
gen zu Folge scheint dies jedoch nicht der Fall zu sein. Zudem sind auch Präpara-
te verfügbar, die an Stelle des Sojaöls Triglyceride als Lösungsmittel verwenden.
- Propofol kann psychisch abhängig machen.
- Das Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluß gleich welchem Rauschmittels ist
grundsätzlich gefährlich und kann – auch wenn dies nicht dem BtMG unterliegt –
bei Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder anderen Ausfallerscheinungen nach
§ 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft
werden.
Safer Use:
- Finger weg von Propofol! Aufgrund des relativ schmalen Bereichs zwischen
wirksamer Dosis und einer Überdosierung und dem Umstand, daß man es spritzen
muß, ist Propofol als Rauschmittel völlig untauglich und extrem gefährlich!
- Wer so wahnsinnig ist, es sich dennoch verabreichen zu wollen, sollte zumindest
auf ein sauberes Spritzbesteck achten, um sich vor übertragbaren Krankheiten wie
z.B. HIV zu schützen. Zudem sollte unbedingt ein nüchterner Begleiter anwesend
sein, der zuverlässig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen und den Rettungsdienst
rufen kann.
- Vermeide jeglichen Mischkonsum, da die Wechselwirkungen unkalkulierbar sein
können!
- Im Notfall den europaweit gültigen Notruf (Nummer: 112) anrufen. Schildere am
Telefon nur die Symptome und kläre den Rettungsdienst oder Notarzt vor Ort über
die konsumierten Substanzen auf. Sie unterliegen der Schweigepflicht!
Informationen zur Ersten Hilfe bei Drogennotfällen findest Du hier.
Letzte Änderungen: 20.01.2016
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