In dieser Rubrik sind in erster Linie illegale Substanzen aufgeführt, die vollsyn-thetisch hergestellt werden. Einige dieser Substanzen fanden früher auch als Medikamente Verwendung (z.B. GHB) – einige werden sogar heute noch verwendet (z.B. Ketamin).
Viele synthetische Drogen sind „Abfallprodukte“ der pharmakologischen Forschung, was bedeutet, daß diese Substanzen zwar oftmals eine Wirkung zeigten, diese aber nicht der erwünschten Wirkung entsprach oder die Nebenwirkungen so groß waren, daß die Weiterentwicklung zu einem Medikament eingestellt wurde. Einige dieser „Abfallprodukte“ erlangen seit einigen Jahren als „legale“ Drogen unter den Ober-begriffen Legal Highs, Research Chemicals (RCs), Badesalze, Kräuter- oder Räuchermischungen (synthetische Cannabinoide) Bekanntheit, da sie teilweise bis zum 26.11.2016 nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Arzneimittel-gesetz (AMG) fielen und somit quasi – obwohl teils sehr gefährlich – frei verkäuflich waren. Diese Substanzen sind in der Rubrik „Neue psychoaktive Substanzen (NPS)“ separat aufgeführt. Seit dem 26.11.2016 ist ein weiteres Gesetz – das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) – in Kraft, welches den Umgang mit ganzen Stoffgruppen verbietet. Hierdurch wurde eine Vielzahl dieser bisher legalen Substanzen verboten. Zukünftig wird dieser Katalog verbotener Stoffe bzw. Stoff-gruppen sicherlich noch weiter ausgebaut.
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