Hier sowie in den anderen Unterrubriken sind die Gesetze und Verordnungen aufgeführt, die den Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland regeln.
Der Umgang mit Betäubungsmitteln wird in Deutschland durch das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) in der Fas-sung vom 28.07.1981 (in Kraft seit dem 01.01.1982), das „Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe“ (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz – NpSG) in der Fassung vom 21.11.2016 (in Kraft seit dem 26.11.2016) und das „Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln“ (Arzneimittelgesetz – AMG) in der Fassung vom 24.08.1976 (in Kraft seit dem 01.01.1978) geregelt. Den Umgang mit Substanzen, die sich zur Herstellung von Betäubungsmitteln eignen, regelt das „Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können“ (Grundstoffüber-wachungsgesetz – GÜG) in der Fassung vom 11.03.2008 (in Kraft seit dem 19.03.2008).
Der Sachverständigenausschuß für Betäubungsmittel der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) tagt in der Regel zwei-mal jährlich und spricht Empfehlungen u.a. für die Aufnahme neuer Substanzen in eine der drei Anlagen des BtMG aus:
- Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel
- Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel
- Anlage III: Verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel, geregelt
durch die „Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des
Verbleibs von Betäubungsmitteln“ (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung –
Den Umgang mit Arzneimitteln regelt die „Verordnung über die Verschreibungs-pflicht von Arzneimitteln“ (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV). Ein vergleichbares Verfahren wird es zukünftig auch für Ergänzungen am NpSG geben.
Gesetzesänderungen treten bzw. traten u.a. mit der Veröffentlichung
- der „Gesetze zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes“ (Betäubungsmittelge-
setz-Änderungsgesetze – BtMG-ÄndG)
- der „Verordnungen zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften“ (Betäu-
bungsmittelrechts-Änderungsverordnungen – BtMÄndV) bzw. vor 1982 der „Ver-
ordnungen über die den Betäubungsmitteln gleichgestellten Stoffe“ (Betäubungs-
mittel-Gleichstellungs-Verordnungen – BtMGlV)
- der „Verordnungen zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes“
(nicht-amtlich: BtMGAnlÄndV)
- der „Verordnungen zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverord-
nung“ (nicht-amtlich: BtMVVÄndV)
- der „Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung“ (nicht-
amtlich: AMVVÄndV) und einiger weiterer Verordnungen bzgl. der AMVV
im Bundesgesetzblatt des Bundesanzeiger Verlags oder einem festgesetzten Datum nach deren Veröffentlichung in Kraft. Die jeweils aktuellsten Fassungen der Gesetzestexte findet man bei Gesetze-im-Internet (eine Kooperation zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der juris GmbH). Diese Texte sind jedoch nicht die amtlichen Fassungen, welche nur in der Papier-ausgabe des Bundesgesetzblattes zu finden sind.
Das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) in der Fassung vom 22.12.1971 ist der unmittelbare Nachfolger von „Das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ (Opiumgesetz – OpiumG), welches zu Zeiten der Weimarer Republik am 10.12.1929 erlassenen und am 01.01.1930 in Kraft getreten ist. Nach einer Umformulierung des Kurztitels von Opiumgesetz in Betäubungsmittelgesetz und umfangreichen inhaltlichen Änderun-gen und strafrechtlichen Verschärfungen trat das überarbeitete Betäubungsmittel-gesetz am 25.12.1971 in Kraft, wurde jedoch nach einigen redaktionellen Änderun-gen am 10.01.1972 erneut bekannt gemacht.
Bei der Neuformulierung des BtMG war Deutschland jedoch nicht frei von äußeren Einflüssen. Es war u.a. auch durch einige internationale Übereinkommen im Rah-men der Vereinten Nationen (UNO) gebunden. Hierbei handelte es sich z.B. um das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (engl. Single Convention on Narcotic Drugs) vom 30.03.1961 in der Fassung des Protokolls vom 25.03.1972 zur Ände-rung des Einheitsabkommens über Betäubungsmittel von 1961 und um die Konven-tion über psychotrope Substanzen vom 21.02.1971.
Aus dem „Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts“ in der Fassung vom 28.07.1981 (in Kraft seit dem 01.01.1982) resultierte das derzeitige BtMG, in dem neben drastischen Strafverschärfungen für schwere Rauschgiftkriminalität auch die sozialtherapeutische Rehabilitation für abhängige Straftäter stärker in den Vorder-grund gerückt wurde. Diese Fassung des BtMG wurde letztmals am 01.03.1994 neu bekannt gemacht.
Im folgenden sind das BtMG, NpSG, AMG und GÜG in ihren Erst- und Neufassun-gen als Link zum Bundesgesetzblatt sowie die aktuellen Fassungen als Link zu Gesetze-im-Internet aufgeführt. Seit 1998 werden alle Amphetamine mit „f“ statt mit „ph“ geschrieben.
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Das aktuelle BtMG (www.gesetze-im-internet.de)
BtMG vom 01.03.1994 (Bundesgesetzblatt)
BtMG vom 28.07.1981 (Bundesgesetzblatt)
BtMG vom 10.01.1972 (Bundesgesetzblatt)
BtMG vom 22.12.1971 (Bundesgesetzblatt)
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Das aktuelle NpSG (www.gesetze-im-internet.de)
NpSG vom 21.11.2016 (Bundesgesetzblatt)
Arzneimittelgesetz (AMG)
Das aktuelle AMG (www.gesetze-im-internet.de)
AMG vom 24.08.1976 (Bundesgesetzblatt)
Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG)
Das aktuelle GÜG (www.gesetze-im-internet.de)
GÜG vom 11.03.2008 (Bundesgesetzblatt)
GÜG vom 07.10.1994 (Bundesgesetzblatt)
Letzte Änderungen: 23.05.2018
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Bundesgesetzblatt des Bundesanzeiger Verlags
Amtliche Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen.
Die aktuellen Gesetzestexte. Eine Kooperation zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der juris GmbH.
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Bundesopiumstelle des BfArM
Sachverständigenausschuß für Betäubungsmittel der Bundesopiumstelle
Änderungen in der Betäubungsmittelgesetzgebung (Bundesopiumstelle)
Eine Übersicht über die letzten Änderungen im BtMG (BtMÄndV). Keine ausführ-lichen Informationen.