Chemische Bezeichnung (IUPAC):
DOB: 1-(4-Brom-2,5-dimethoxyphenyl)-2-propanamin
DOI: 1-(4-Iod-2,5-dimethoxyphenyl)-2-propanamin
DOM: 1-(2,5-Dimethoxy-4-methylphenyl)-2-propanamin
Andere Bezeichnungen:
DOB: 2,5-Dimethoxy-4-bromamphetamin (DOB),
(±)-2,5-Dimethoxy-4-bromamphetamin,
(±)-1-(4-Brom-2,5-dimethoxyphenyl)-2-aminopropan,
(±)-1-(4-Brom-2,5-dimethoxyphenyl)-propan-2-amin,
(±)-4-Brom-2,5-dimethoxy-α-methylphenethylamin,
(RS)-2,5-Dimethoxy-4-bromamphetamin,
dl-2,5-Dimethoxy-4-bromamphetamin, Brolamfetamin, (...)
DOI: [DOB entsprechend, nur statt Brom mit Iod], (...)
DOM: [DOB entsprechend, nur statt Brom mit „Methyl“], Dimethoxymethylamfeta-
min, STP, (...)
Handelsnamen:
(keine)
Szenetypische Bezeichnungen:
Synthetisches Mescalin (nicht zu verwechseln mit echtem synthetischen Mescalin), (...)
DOB (1967 erstmals synthetisiert), DOI (ca. 1967) und DOM (1963) zählen zur Stoffgruppe der Phenylethylamine und hier zu den Dimethoxyamphetaminen. Es handelt sich bei diesen Sub- stanzen um hochpotente psychedelisch und halluzinogen wir- kende Stoffe mit enormen Wirkdauern von bis zu 30 Stunden, die meist auf kleinen Löschpapierstücken auf dem Schwarz- markt angeboten werden.
Hin und wieder werden diese Substanzen auch als „syntheti- sches Mescalin“ angeboten, wobei die für einen Mescalin-Rausch benötigte Dosis von ca. 200 – 400 mg unmöglich auf derart kleinen Papierstücken unterzubringen ist. Außerdem werden DOB, DOI und DOM manchmal auch als LSD oder 2C-B angeboten.
DOB unterliegt seit 1984 dem BtMG (Anlage I: Nicht verkehrsfähige Betäubungs- mittel).
DOI unterliegt dem BtMG (Anlage II: Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfä- hige Betäubungsmittel).
DOM unterliegt seit 1971 dem Opiumgesetz (später BtMG, Anlage I: Nicht ver- kehrsfähige Betäubungsmittel).
Für alle drei Substanzen gilt: Herstellung, Einfuhr, Erwerb, Besitz und Weitergabe/ Handel sind strafbar!
Merkmale:
- DOB, DOI und DOM werden meist – ähnlich wie LSD – in Form von Löschpapier-
stücken (auch Blotter, Filze oder Pappen genannt) auf dem Schwarzmarkt angebo-
ten. Dies birgt eine hohe Verwechslungsgefahr! Die Substanzen sind jedoch
auch in flüssiger Form (seltener als Pulver) erhältlich.
Gebrauch:
- Die Flüssigkeit wird geschluckt. Blotter werden gelutscht bzw. über einen längeren
Zeitraum im Mund behalten (die Resorption erfolgt hier über die Mundschleim-
haut).
- Die wirksame Dosis beträgt für DOB ca. 1 – 3 mg, für DOI ca. 1,5 – 3 mg und für
DOM ca. 3 – 10 mg.
- Zusatz-Info: Die wirksame Dosis für DON (2,5-Dimethoxy-4-nitroamphetamin) be-
trägt ca. 3 – 4 mg. Die Wirkdauer beträgt ca. 8 – 15 Stunden.
Wirkung:
- Die Wirkung setzt bei allen drei Substanzen nach ca. 1 – 2 Stunden ein. Die volle
Wirkung erfolgt jedoch erst nach ca. 3 Stunden und ist dann über mehrere Stun-
den stabil. Die Gesamtdauer des Rausches ist stark dosis- und substanzabhängig:
für DOB liegt sie bei ca. 12 – 30 Stunden, für DOI bei ca. 8 – 30 Stunden und für
DOM bei ca. 7 – 20 Stunden. Bereits sehr geringe Dosen verursachen eine spür-
bare Wirkung.
- Die psychedelische und halluzinogene (von manchen Konsumenten auch noch
zusätzlich als enthemmend, entaktogen und entheogen beschriebene) Wirkung
soll vergleichbar mit einem starken LSD- oder Mescalinrausch sein. Die Gefühle
intensivieren sich und die auditiven, visuellen und taktilen Sinneswahrnehmungen
sind intensiviert und verfremdet bis hin zu echten Halluzinationen. Häufig wird ein
starker Bewegungsdrang verspürt. In höheren Dosierungen werden bei DOB und
DOI farbige Muster wahrgenommen. Bei DOM sollen die visuellen Effekte subtiler
sein, jedoch berichten Konsumenten auch von sehr starken Wahrnehmungsver-
änderungen wie verschwommener Sicht, verzerrten Konturen, Verstärkung von
Details, erhöhten Kontrasten, Farbintensivierungen, Mehrfachbildern, Vibrationen
von Objekten und echten visuellen Halluzinationen. Zudem soll DOM visuelle Ef-
fekte erzeugen, die sich an der Musik orientieren (Synästhesie). Auch soll bei
DOM die Zeitwahrnehmung verändert (verlangsamt) und der sexuelle Trieb und
Genuß erhöht sein.
- Die enorm lange Wirkdauer von bis zu 30 Stunden (!) und/oder die Reizüberflu-
tung können als sehr unangenehm empfunden werden. Hierdurch kann es zu
Angst- und Verwirrungszuständen und Panikattacken kommen.
- Die Pupillen weiten sich und es können erhöhter Blutdruck, Herzrasen, Tremor
und Krämpfe auftreten. Einige DOB-Konsumenten berichten von einem Brennen
beim Urinieren oder Druckgefühl in der Blase.
- Bei höheren Dosierungen kann es zu vorrübergehenden Lähmungserscheinungen
oder Schmerzunempfindlichkeit kommen. In diesem Fall besteht eine erhöhte Un-
fall- und Verletzungsgefahr.
- Bei einer Überdosis drohen vorrübergehender Gedächtnisverlust, Orientierungslo-
sigkeit, irrationales oder aggressives Verhalten und hierdurch die Gefahr von
Selbstverletzungen (auch bedingt durch die Schmerzunempfindlichkeit).
Gefahren:
- Bei häufigem Konsum dieser hochpotenten Halluzinogene besteht eine hohe
Wahrscheinlichkeit, psychische Störungen (Psychosen, Schizophrenie, usw.) mit
Symptomen wie Realitätsverlust und Wahnvorstellungen zu entwickeln. Zudem
kann bereits der einmalige Konsum latente (verborgene) psychische Störungen zu
Tage treten lassen.
- Vergiftungen und Todesfälle in Verbindung mit DOB sind dokumentiert!
- Der Konsum von DOM scheint schnell zu einer Toleranzentwicklung zu führen.
- Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluß von DOB, DOI oder DOM ist ge-
fährlich und wird mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.
Safer Use:
- DOB, DOI und DOM sind als Partydrogen völlig ungeeignet und sollten nur
von (halluzinogen-)erfahrenen Personen konsumiert werden!
- Wer mit halluzinogenen Substanzen experimentieren will, sollte nicht mit DOB,
DOI oder DOM beginnen!
- Will man DOB, DOI oder DOM konsumieren, sollte man die Umgebung und den
Zeitpunkt sorgfältig wählen:
- Konsumiere sie nur in guter physischer und psychischer Verfassung. Du solltest
fit und ausgeschlafen sein und keine größeren ungelösten Probleme im Kopf mit
Dir herumschleppen. Fühlst Du Dich nicht gut/bereit, bist unerfahren oder hast
psychische Probleme, ist die Gefahr etwas Negatives oder sogar einen „Horror-
Trip“ zu erleben deutlich höher. Versuche Dich immer auf etwas Positives zu kon-
zentrieren.
- Konsumiere sie nie alleine, sondern immer im Beisein von Freunden und/oder
anderen vertrauenswürdigen, erfahrenen Personen, die Dich auf Deiner Reise
begleiten.
- Konsumiere sie nur in einer angenehmen Umgebung, in der Du unerwünschte
Störungen von außen über viele Stunden ausschließen kannst.
- Stell Dich innerlich auf eine lange Wirkdauer ein und organisiere im Vorfeld alles,
was Du in dieser Zeit benötigen wirst/könntest (z.B. Essen, Getränke, Zigaretten,
usw.).
- Vermeide – auch im Beisein von nüchternen Begleitern – potentiell gefährliche
Orte (Dächer, Klippen, Straßen, tiefe Gewässer, usw.).
-
erst nach Stunden einsetzt. Lege nicht übereilt nach!!!
- Vermeide unbedingt Mischkonsum:
-
- Die Kombination mit MAO-Hemmern ist besonders gefährlich. So könnte u.a. ein
lebensbedrohliches Serotoninsyndrom auftreten.
- Nimm während des Rausches ausreichend alkohol- und coffeinfreie Getränke zu
Dir. Informiere nach Möglichkeit vor dem Trip einen guten Freund, daß er Dich
während des Rausches von Zeit zu Zeit daran erinnert!
- Amphetamin-Derivate mit einer derart langen Wirkdauer können Dich erheblich
auszehren. Iß daher hin und wieder (und vor allem zum Ende des Rausches hin)
leichte mineralien- und vitaminreiche Kost (Milchprodukte, Nüsse, Frucht- oder Ge-
müsesäfte). Dies fördert eine sanfte Landung und mindert die Nachwehen.
- Plane eine ausreichende Zeit zur Erholung und Verarbeitung des Erlebten ein. Du
solltest Dir nach dem Rausch mindestens einen Tag Zeit nehmen können, an dem
Du Dich völlig zurückziehen kannst – also nichts Wichtiges erledigen oder mit un-
liebsamen Personen interagieren mußt.
- Ein DOB-, DOI- oder DOM-Trip sollte ein Ausnahmeerlebnis bleiben. Halte daher
ausreichend lange Konsumpausen ein, um die starken psychischen Eindrücke ver-
arbeiten zu können.
-
ben.
-
ein „Talking Down“, hilfreich, d.h. auf die Person beruhigend einwirken, ein Gefühl
der Sicherheit vermitteln und sie nicht alleine lassen.
- Im Notfall den europaweit gültigen Notruf (Nummer: 112) anrufen. Schildere am
Telefon nur die Symptome und kläre den Rettungsdienst oder Notarzt vor Ort über
die konsumierten Substanzen auf. Sie unterliegen der Schweigepflicht!
Informationen zur Ersten Hilfe bei Drogennotfällen findest Du hier.
Letzte Änderungen: 19.03.2017
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