eve&rave Münster e.V.
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Erste Hilfe bei Drogennotfällen

 

Wenn Du eine Person auffindest, die (vermutlich) medizinische Hilfe benötigt, bist Du verpflichtet zu helfen oder Hilfe zu holen. Du könntest sonst wegen unterlasse-ner Hilfeleistung (§ 323c StGB) belangt werden. Hast Du das Gefühl, daß es der Person so schlecht geht, daß Du oder andere Anwesende mit der Hilfe überfordert sind, verständige umgehend den Rettungsdienst (Notruf: 112).

 

 

§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

 

Wenn es einer Person nach dem Konsum von Drogen nicht so gut geht

 

- Wenn Du siehst, daß eine Person Probleme mit ihrem Drogenrausch hat, dann

  führe sie an einen geschützten Ort, bleibe bei ihr und versuche es ihr behaglich zu

  machen.

- Gegen Muskelzittern und -krämpfe hilft die Verabreichung einer Traubenzucker-

  lösung (bei extremen Krampfanfällen siehe „Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Krampf-

  oder epileptischen Anfällen“).

- Bei Ängsten und panischen Reaktionen hilft es, wenn Du beruhigend auf die

  Person einwirkst (bei „Horror-Trips“ usw. siehe „Erste-Hilfe-Maßnahmen bei hallu-

  zinogenen Drogen“).

- Bei Kreislaufproblemen sollte sich die Person hinlegen und die Beine hoch hal-

  ten. Sie liegen höher als der Kopf, der sich in Seitenlage befindet. Sorge für

  Frischluft.

- Wenn jemand nach der Einnahme von Drogen kollabiert (die Augen rollen nach

  hinten, die Atmung geht unregelmäßig, kalter Schweiß tritt auf), dann sorge für

  frische Luft und absolute Ruhe. Bringe die Person in die stabile Seitenlage und

  kontrolliere Atmung und Puls.

- Bei erhöhter Körpertemperatur solltest Du die Person abkühlen (kalte Waden-

  wickel, zur Not auch mit kaltem Wasser oder Eis) und sie an die frische Luft brin-

  gen (bei extremer Überhitzung siehe „Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Hitz-

  schlag“).

 

 

 

Wenn es einer Person sehr schlecht geht

 

- Findest Du eine hilflose Person auf oder verschlechtert sich der Zustand einer Per-

  son unter Drogeneinfluß, so daß möglicherweise medizinische Hilfe notwendig

  ist/wird, überprüfe Deinen Verdacht, indem Du die Person ansprichst (zur Not auch

  kneifen) und bei bewußtlosen Personen den Puls und die Atmung kontrollierst. Zur

  Kontrolle der Atmung (Hebt sich der Brustkorb? Hörst Du Atemgeräusche? Spürst

  Du einen Luftzug z.B. auf Deiner Wange?) den Kopf nach hinten überstrecken und

  evtl. Erbrochenes entfernen (Handschuhe o.ä. verwenden! Ansteckungsgefahr!).

  Liegt – in Deinen Augen – eine Notsituation vor, bleibe bei der Person und bitte an-

  dere um Hilfe.

- Bei einem Notfall immer die Ruhe bewaren! Panik und Hektik helfen niemandem!

- Sollte medizinische Hilfe notwendig sein, kannst Du die Situation nicht einschätzen

  oder bist damit überfordert, rufe über die europaweit gültige, kostenfreie Rufnum-

  mer 112 den Rettungsdienst. Diese Nummer kann von allen Telefonen (auch

  Handys) gewählt werden, ohne daß Guthaben, Telefonkarte oder Münzeinwurf not-

  wendig sind!

  - Informiere den Notruf über den Aufenthaltsort und den Zustand (Symptome) der

    betroffenen Person. Wen Du Atemstillstand, Bewußtlosigkeit (Person ist nicht an-

    sprechbar) oder einen Krampfanfall meldest, wird zusätzlich zum Rettungsdienst

    auch ein Notarzt hinzugezogen.

  - Über Drogen solltest Du am Telefon nichts sagen! Solltest Du Drogen erwähnen,

    kann es sein, daß die Polizei hinzugezogen wird. Das ist in den verschiedenen

    Städten und Kommunen unterschiedlich geregelt. Es reicht, wenn Du den Ret-

    tungsdienst vor Ort über die konsumierten Substanzen aufklärst. Das medizini-

    sche Personal unterliegt der Schweigepflicht!

- Leiste Erste Hilfe (bis der Rettungsdienst eintrifft)! Hab keine Angst davor, Fehler

  zu machen! Nichts zu tun, ist häufig das Schlimmste, was Du machen kannst!

  - Die stabile Seitenlage verhindert bei Bewußtlosen das Ersticken an Erbrochen-

    em (siehe „Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Bewußtlosigkeit im Detail“).

  - Bei Atem-/Herzstillstand, mußt Du umgehend mit der Wiederbelebung (abwech-

    selnd Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung im

    Verhältnis 30:2) beginnen (siehe „Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Atem-/Herzstill-

    stand im Detail“)!!!

 

 

 

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Bewußtlosigkeit im Detail

 

Definition von Bewußtlosigkeit: Die Person atmet und hat Puls ist aber nicht an-sprechbar.

1. Bring die Person in die stabile Seitenlage:

  - Hat sich die Person erbrochen, räume den Mundraum leer (Handschuhe o.ä. ver-

    wenden! Ansteckungsgefahr!).

  - Entferne die Brille oder störende Kopfbedeckungen.

  - Lege die Person in die Seitenlage und positioniere Arme und Beine so, daß sie in

    dieser Position bleibt. Die Hand des oberen Armes kann unter Mund und Nase

    gelegt werden, um das Einatmen von Staub zu verhindern.

  - Überstrecke den Kopf in den Nacken, um die Atemwege frei zu halten. Drehe

    den Mund in Richtung Boden, damit Speichel, Blut oder Erbrochenes abfließen

    können und nicht in die Luftröhre geraten.

  - Überprüfe, ob die Person in dieser (Deiner) Lage frei atmen kann!

  - Schwangere immer auf die linke Seite drehen!
2. Rettungsdienst mit Notarzt rufen (Notruf: 112).

3. Kümmere Dich um die Person:

   - Halte sie warm.

   - Kontrolliere die Atmung und den Puls. Sollten diese aussetzen, beginne sofort

     mit der Herzdruckmassage und Beatmung (Wiederbelebung)!

4. Kommt die Person wieder zu Sinnen, biete ihr alkoholfreie Getränke (ohne Koh-

    lensäure) an und fordere sie auf erstmal eine Weile sitzen oder liegen zu bleiben.

 

 

 

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Atem-/Herzstillstand im Detail

 

Definition von Atem-/Herzstillstand: Die Person atmet nicht, hat keinen Puls und ist bewußtlos.

1. SOFORT mit der Herzdruckmassage und Beatmung (Wiederbelebung) begin-

    nen!!! Jede Sekunde zählt!

  - Hat sich die Person erbrochen, räume den Mundraum leer (Handschuhe o.ä. ver-

    wenden! Ansteckungsgefahr!).

  - Lege die Person auf den Rücken und überstrecke den Kopf nach hinten, um die

     Atemwege freizulegen. Für die Herzdruckmassage muß der Untergrund hart

     sein!

  - 30-mal Herzdruckmassage, dann 2-mal Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Be-

    atmung. Sind mehrere Personen anwesend, können sie sich die Aufgaben auch

    aufteilen oder sich abwechseln. Herzmassage und Beatmung immer nacheinan-

    der durchführen – nicht gleichzeitig!

    - Zur Beatmung: Je nachdem, ob Du die Beatmung durch den Mund oder die Na-

      se durchführst, mußt Du das jeweils andere zu halten. Atme tief ein und in die

      Person so aus, wie Du selbst auch atmen würdest. Das machst Du 2-mal.

      Beobachte, ob sich der Brustkorb hebt.

    - Zur Herzmassage: Lege Deine Handballen übereinander und platziere sie so

      mit abgespreizten Fingern in der Mitte des unteren Drittels des Brustbeins

      (nicht Brustkorb). Drücke nun mit durchgedrückten Armen das Brustbein der

      Person ca. 3 – 5 cm tief ein. Dies muß kurz und fest erfolgen und ca. 100-mal

      pro Minute wiederholt werden. Ein Durchgang (30-mal) dauert also so ca. 20

      Sekunden. Solltest Du dabei Rippen brechen, ist das zwar unschön, aber kein

      Grund aufzuhören!

  - Anschließend Atmung überprüfen! Atmet die Person wieder sofort aufhören, an-

    sonsten solange wiederholen, bis die Atmung wieder einsetzt oder ein Arzt kom-

    mt.

2. Rettungsdienst mit Notarzt rufen (Notruf: 112).

 

 


Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Hitzschlag

 

Einen Hitzschlag erkennt man an einem hochroten, heißen Kopf, heißem Körper, extrem hohen Puls. Häufig klagen Betroffene über Übelkeit.

- Bring die Person an einen ruhigen, kühlen Ort - wenn möglich raus an die frische

  Luft. Laß sie sich hinsetzen – nicht hinlegen (der Kopf sollte der höchste Punkt

  bleiben).

- Kühle die Person (kalte Wadenwickel, zur Not auch mit kaltem Wasser oder Eis).

- Gib der Person alkoholfreie Getränke, möglichst mit Vitaminen und Mineralien.

- Laß die Person nicht alleine und verständige bei einer Verschlechterung des Zu-

  standes den Rettungsdienst (Notruf: 112).
 

 

 

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Krampf- oder epileptischen Anfällen

 

Bei epilepsieartigen Krampfanfällen oder epileptischen Anfällen rollen die Augen der betroffenen Person nach oben, die Muskeln werden steif und es treten starke Zuckungen der Gliedmaßen auf. Häufig haben die betroffenen Schaum vor dem Mund und urinieren und/oder koten sich ein.

- Lege die Person so hin, daß sie sich nicht verletzen kann. Lege ihr ein Kissen oder

  ähnliches unter den Kopf.

- Versuche nicht die Person festzuhalten!

- Sicherheitshalber den Rettungsdienst rufen (Notruf: 112), auch wenn dies nicht im-

  mer notwendig ist.

- Auch wenn sich der Anfall gelegt hat, solltest Du die Person nicht allein lassen.

 

 

 

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Schock

 

Eine Person unter Schock erkennst Du an einer fahlen Haut, kaltem Schweiß und schnellem aber schwachem Puls. Sie wirkt unruhig, orientierungslos und kann über Übelkeit klagen.

- Lege die Person auf den Rücken und lagere ihre Beine hoch.

- Laß die Person nicht allein und überprüfe im Zweifelsfall ihr Bewußtsein.

- Wenn sich der Zustand nicht nach einiger Zeit bessert, rufe den Rettungsdienst

  (Notruf: 112).

 

 

 

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei halluzinogenen Drogen

 

Teilt Dir eine Person mit, daß ihr Trip gerade zu heftig ist (die Flut der Reize sie überfordert), sie einen „Horror-Trip“ (Wahnvorstellungen und Angstzustände) erlebt, sie Panikattacken oder räumliche und/oder zeitliche Orientierungsprobleme hat (oder hast Du das Gefühl, daß diese Dinge auf eine Person zutreffen), solltest Du Dich umgehend um sie kümmern.

- Bringe die Person an einen ruhigen, behaglichen Ort.

- Bleibe bei ihr und vermittle ihr ein Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit (Berüh-

  rungen können dabei helfen, aber auch Angst machen).

- Solltest Du eine fremde Person sein, versuche einen Freund der Person dazuzu-

  holen, da dieser mehr Vertrautheit vermitteln kann.

- Ein „Talking Down“ kann helfen. Versuche auf die Person beruhigend einzuwirken

  und ihre Gedanken in positive Bahnen zu lenken. Erkläre ihr, daß die Halluzinatio-

  nen und anderen Ausfallerscheinungen nur von der konsumierten Substanz kom-

  men und diese wieder vorüber gehen. Mach ihr klar, daß sie nicht dagegen an-

  kämpfen soll, da es dadurch nur noch schlimmer wird. Sie soll sich fallen lassen,

  versuchen die Aufmerksamkeit auf schöne Dinge/Gedanken zu lenken und diese

  genießen. Unterstütze sie dabei positive Dinge/Gedanken zu finden.

- Bei Orientierungsproblemen solltest Du der Person hin und wieder mal den Ort

  und die Uhrzeit nennen. Teile ihr auch ab und zu mal mit, wer Du bist.

- Achte darauf, daß die Person weder überhitzt noch sich unterkühlt.

- Panikattacken können eine Hyperventilation (zu schnelles und heftiges Atmen)

  auslösen. Leite die Person in diesem Fall zur ruhigen Atmung an (mach es ihr vor)

  oder gib ihr eine Papiertüte zum Hineinatmen.

- Verhindere, daß die Person weitere Drogen (auch Alkohol und Coffein) zu sich

  nimmt. Biete Ihr antialkoholische Getränke an.

 

 

Letzte Änderungen: 08.07.2015

Haftungsausschluß
Der gemeinnützige Verein eve&rave Münster e.V. möchte wertfrei über (Party-)Drogen aufklären und die damit verbundenen Risiken aufzeigen, sowie Tips im Fall von Notsituationen geben. Daher richtet sich der Inhalt dieser Seiten in erster Linie an Personen, die bereits Drogen konsumieren oder beabsichtigen dies zu tun. Er soll nicht als Konsumaufforderung mißverstanden werden!
Wenngleich die Informationen dieser Seiten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden, so können Fehler jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung dieser Informationen entstehen!

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