eve&rave Münster e.V.
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NBOMe-Substanzen

 

Oberbegriff für verschiedene Substanzen

(hier exemplarisch nur drei)

 

Chemische Bezeichnung (IUPAC):

25B-NBOMe: 2-(4-Brom-2,5-dimethoxyphenyl)-N-(2-methoxybenzyl)ethanamin

25C-NBOMe: 2-(4-Chlor-2,5-dimethoxyphenyl)-N-(2-methoxybenzyl)ethanamin

25I-NBOMe: 2-(4-Iod-2,5-dimethoxyphenyl)-N-(2-methoxybenzyl)ethanamin

 

Andere Bezeichnungen:

25B-NBOMe: 2C-B-NBOMe, NBOMe-2C-B, Cimbi-36, 25Br-NBOMe, (...)

25C-NBOMe: 2C-C-NBOMe, NBOMe-2C-C, Cimbi-82, 25Cl-NBOMe, (...)

25I-NBOMe: 2C-I-NBOMe, NBOMe-2C-I, Cimbi-5, (...)

 

Handelsnamen:

(für diese drei Substanzen keine)

 

Szenetypische Bezeichnungen:

25B-NBOMe: 25B, BOM 2-CB, Legal Acid, NBomb, NE-BOME, New Nexus, Nova, (...)

25C-NBOMe: 25C, (...)

25I-NBOMe: 25I, (...)

 

Die NBOMe-Substanzen zählen zur Stoffgruppe der Phenyl-ethylamine und sind Derivate der entsprechenden Substanzen aus der 2C-Familie. So ist beispielsweise 25B-NBOMe, auch 2C-B-NBOMe genannt, ein Derivat des 2C-B. Die Substanzen sind hochpotent und wirken schon im Mikrogramm-Bereich

(1 Mikrogramm = 1 Millionstel Gramm!) stimulierend, psychede-lisch und halluzinogen.

 

Es unterliegen vermutlich nicht alle NBOMe-Substanzen dem BtMG, aber 25B-NBOMe, 25C-NBOMe und 25I-NBOMe wurden am 13.12.2014 in dessen Anlage I (Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) aufge-nommen. Zudem unterliegen alle NBOMe-Substanzen seit dem 26.11.2016 dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Demnach sind Herstellung, Einfuhr, Er-werb, Besitz und Weitergabe/Handel bei allen NBOMe-Substanzen strafbar!

 

Drugchecking: Mit diesen Reagenzien kannst Du testen, ob in der Dir vorliegenden Probe NBOMe-Substanzen enthalten sind. Die Tests sagen nichts über deren Konzentrationen oder das Vorhandensein von nicht aufgelisteten Substanzen aus!

    

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Merkmale:

- 25B-NBOMe, 25C-NBOMe und 25I-NBOMe werden meist – ähnlich wie LSD – in

  Form von Löschpapierstücken (auch Blotter, Filze oder Pappen genannt) angebo-

  ten. Dies birgt eine hohe Verwechslungsgefahr! NBOMe-Substanzen werden

  aber auch – wenn auch seltener – als Reinstoffe angeboten.

- Der Geschmack soll im Gegensatz zu LSD bitter sein.

 

 

Gebrauch:

- Blotter werden gelutscht oder unter die Zunge gelegt. Die Resorption ins Blut er-

  folgt über die Mundschleimhaut.

- Auch über andere Applikationsformen (rauchen, schnupfen oder spritzen) wird be-

  richtet. Dies kann jedoch von Substanz zu Substanz verschieden sein. Von Injek-

  tionen ist jedoch aus den verschiedensten Gründen abzuraten!

- NBOMe-Substanzen sind hochpotente psychedelisch und halluzionogen wirkende

  Stoffe (z.B. 25I-NBOMe ca. 14-mal potenter als 2C-I), die bereits im Mikrogramm-

  Bereich ihre volle Wirkung entfalten. Dies macht eine „vernünftige“ Dosierung ex-

  trem schwierig!

  - Für 25I-NBOMe soll die geschnupft wirksame Dosis des Hydrochlorides zwi-

    schen 600 und 1200 µg (Mikrogramm = 1 Millionstel Gramm) liegen. Auf Blottern

    soll die Minimaldosis zwischen 50 und 250 µg (leichte Dosis: 200 – 600 µg;

    mittlere Dosis: 500 – 800 µg; starke Dosis: 700 – 1500 µg) liegen, was zeigt, daß

    ein gezieltes Dosieren für „normale“ Konsumenten unmöglich ist. Für

    25B-NBOMe und 25C-NBOMe liegen die Dosen in einem ähnlichen Bereich.

 

 

Wirkung:

- Die Wirkung von 25B-NBOMe setzt bei oralem Konsum nach ca. 20 – 70 Minuten

  ein und hält zwischen 8 – 10 Stunden an. Bei 25I-NBOMe soll die Wirkdauer zwi-

  schen 4 und über 12 Stunden betragen.

- NBOMe-Substanzen wirken körperlich und geistig stimulierend, stimmungsaufhel-

  lend bis euphorisierend, psychedelisch und halluzionogen. Der allgemeine Be-

  wußtseinszustand ändert sich und es werden u.a. die auditiven, visuellen und tak-

  tilen Sinneswahrnehmungen intensiviert und verfremdet bis hin zu echten Halluzi-

  nationen. So können starke visuelle Effekte (z.B. Spuren, Farbwechsel und -inten-

  sivierungen) bei offenen und geschlossenen Augen sowie Tunnelvisionen auftre-

  ten. Es können sich ungewöhnliche Körperempfindungen (z.B. Parästhesie, wie

  Ameisenkribbeln, Kälteempfinden oder -schauer in Verbindung mit Gänsehaut)

  einstellen. Das Bewußtsein und die Wertschätzung für/von Musik sind erhöht. Es

  können Gefühle von Liebe und Empathie aber auch abrupte Stimmungs- und Ge-

  fühlswechsel auftreten. Außerdem sind ein verändertes Raum-/Zeitempfinden (zu-

  meist zeitliche Dehnung), außerkörperliche Erfahrung („Out-Of-Body Experience“),

  Ich-Auflösung und andere psychische Störungen wie Realitätsverlust und Wahn-

  vorstellungen möglich. Das assoziative Denken (z.B. erhöhte Mustererkennung)

  und kreative Denken ist erhöht, jedoch können die Gedanken auch stetig um das-

  selbe Thema kreisen.

- Synästhetiker erleben ihre Synästhesien unter Umständen verstärkt.

- Als körperliche Reaktion erweitern sich die Pupillen. Außerdem können eine er-

  höhte Herzfrequenz bis hin zu Herzrasen (Tachykardie), Gefäßverengungen, ein

  erhöhter Blutdruck, eine erhöhte Körpertemperatur bis hin zu hohem Fieber, Unru-

  he und Kieferkrampfen auftreten. Gähnen sowie Übelkeit und Erbrechen sind

  meist nur zu Beginn des Rausches möglich.

- Bei hohen Dosen bis hin zu Überdosierungen können mit wachsender Wahr-

  scheinlichkeit Verwirrung und Probleme beim geistigen Fokussieren, stammelndes

  oder wirres Sprechen, Angst, Panik, Paranoia, Schüttel- oder Krampfanfälle, Klo-

  nus (unwillkürliche rhythmische Muskelkontraktionen), Dystonie (Bewegungsstö-

  rung bzw. Störung des natürlichen Spannungszustandes von Muskeln, die zu Ver-

  krampfungen und Fehlhaltungen führen) und Ohnmacht auftreten.

- Nach dem Konsum sind Schlafstörungen möglich.

 

 

Gefahren:

- NBOMe-Substanzen sind nur wenig erforscht. Über Kurzzeit- und Langzeitrisiken

  bei häufigem und/oder hoch dosiertem Konsum oder mögliche Wechselwirkungen

  mit anderen Substanzen ist nur wenig bekannt:

  - Phenylethylamine sind starke Herz-/Kreislauf-Stimulanzien (Erhöhung der Herz-

    frequenz, des Blutdrucks und der Körpertemperatur) und können bei zu hoher

    Dosis lebensbedrohliche Effekte hervorrufen!

  - Diverse tödliche Überdosierungen mit NBOMe-Substanzen sind bereits doku-

    mentiert!

- Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluß von NBOMe-Substanzen ist ge-

  fährlich und wird mit dem mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.

 

 

Safer Use:

Da über die Risiken des NBOMe-Substanz-Konsums nur wenig bekannt ist, sollten neben den hier aufgeführten Safer-Use-Hinweisen auch die allgemeinen Informatio- nen zum Gebrauch von Drogen und die allgemeinen Hinweise speziell zu „Neue psychoaktive Substanzen“ beachtet werden.

- NBOMe-Substanzen sind aufgrund ihrer starken psychedelischen und hallu-

  zinogenen Wirkung sowie der extrem schwierigen Dosierung als Partydroge

  völlig unbrauchbar! Vom bewußten Konsum ist aufgrund der dürftigen Infor-

  mationslage und der dokumentierten Todesfälle dringend abzuraten!

- Da es sich bei NBOMe-Substanzen um Halluzinogene handelt, sollte der Konsum

  stets gut vorbereitet sein:

  - Konsumiere NBOMe-Substanzen nur in guter physischer und psychischer Ver-

    fassung. Du solltest fit und ausgeschlafen sein und keine größeren ungelösten

    Probleme im Kopf mit Dir herumschleppen. Fühlst Du Dich nicht gut/bereit, bist

    unerfahren oder hast psychische Probleme, ist die Gefahr etwas Negatives oder

    sogar einen „Horror-Trip“ zu erleben deutlich höher. Versuche Dich immer auf et-

    was Positives zu konzentrieren.
  - Konsumiere NBOMe-Substanzen nie alleine, sondern immer im Beisein von

    Freunden und/oder anderen vertrauenswürdigen, erfahrenen Personen, die Dich

    auf Deiner Reise begleiten.
  - Konsumiere NBOMe-Substanzen nur in einer angenehmen Umgebung.
- Vermeide – auch im Beisein von nüchternen Begleitern – potentiell gefährliche
  Orte (Dächer, Klippen, Straßen, tiefe Gewässer, usw.).

- Dosiere vorsichtig und vermeide Mischkonsum!

- Wenn jemand auf NBOMe-Substanzen (oder anderen Drogen) negative Emotio-

  nen oder Panik erlebt, ist ein „Talking Down“, hilfreich, d.h. auf die Person beruhi-

  gend einwirken, ein Gefühl der Sicherheit vermitteln und sie nicht alleine lassen.

- Im Notfall den europaweit gültigen Notruf (Nummer: 112) anrufen. Schildere am

  Telefon nur die Symptome und kläre den Rettungsdienst oder Notarzt vor Ort über

  die konsumierten Substanzen auf. Sie unterliegen der Schweigepflicht!

  Informationen zur Ersten Hilfe bei Drogennotfällen findest Du hier.

 

 

Letzte Änderungen: 23.05.2018

Haftungsausschluß
Der gemeinnützige Verein eve&rave Münster e.V. möchte wertfrei über (Party-)Drogen aufklären und die damit verbundenen Risiken aufzeigen, sowie Tips im Fall von Notsituationen geben. Daher richtet sich der Inhalt dieser Seiten in erster Linie an Personen, die bereits Drogen konsumieren oder beabsichtigen dies zu tun. Er soll nicht als Konsumaufforderung mißverstanden werden!
Wenngleich die Informationen dieser Seiten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden, so können Fehler jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung dieser Informationen entstehen!

Artikel und Studien zu NBOMe-Substanzen

 

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