Der Nachweis von Rauschmitteln ist seit einigen Jahren ein florierender Markt geworden. Es kommen immer wieder neue und noch empfindlichere Methoden zum Einsatz, um diese Stoffe in Körperflüssigkeiten (Schweiß, Speichel, Urin und Blut), den Haaren oder Nägeln, dem Atem, über Körperreflexe (Pupillenreflex) oder auch auf Oberflächen (Ausweise, Geldscheine, Spiegel, Lenkrad, usw.) nachzuweisen. Schnelltests (z.B. Wischtests und Urintests bei Verkehrskontrollen) können nur das Vorhandensein einer Substanz nachweisen (das Bestimmen des Atemalkohols liefert genauere Werte). Sie sind aber allesamt vor Gericht nicht beweiskräftig. Um die konsumierte Menge oder Konsumgewohnheiten zu ermitteln, sind aufwendigere Verfahren in Laboratorien (Blutuntersuchung, Urintest oder Haaranalyse) notwendig. Damit diese vor Gericht beweiskräftig sind, müssen sie durch ein zertifiziertes Labor durchgeführt werden. Werden Drogen nachgewiesen oder liegt der Blutalkoholwert über dem Grenzwert muß der Beschuldigte den Test zahlen (in etwa 500 Euro!). Wird nichts nachgewiesen trägt die Kosten der Staat (bzw. das Bundesland).
Da das Feld der Nachweisbarkeit von Alkohol, Drogen und Medikamenten so komplex und schnellebig geworden ist, möchten wir darauf verzichten hier stetig aktuelle Nachweiszeiten/-grenzen anzugeben, da – auch neben der Testmethode – zu viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen. z.B.:
- Dein Stoffwechsel (Metabolismus)
- Dein Körpergewicht und Körperfettanteil
- Deine Haarfarbe (in dunklen Haaren kann sich mehr einlagern als in hellen)
- Deine aktuelle Urinkonzentration und dessen pH-Wert
- Deine Konsumhäufigkeit und/oder -menge sowie die Substanzqualität
Konsumierst Du Drogen, sind diese nach wenigen Minuten in Deinem Blut und Speichel nachweisbar. Mit einiger Verzögerung sind sie dann auch in Deinem Urin und Schweiß aufzufinden. Einige Tage nach dem Konsum lagern sich die meisten Substanzen und/oder deren Abbauprodukte auch in Deinen Haaren und Nägeln ein.
Generell gilt, daß die meisten Substanzen und ihre Abbauprodukte – abhängig von Deinen persönlichen Konsumgewohnheiten und der konsumierten Substanz – Stunden bis Wochen in Deinen Körperflüssigkeiten nachweisbar sind, während sie in Deinen Haaren (allen Haaren!) und Nägeln in vielen Fällen solange rückwirkend nachweisbar sind, wie die Haare bzw. Nägel lang sind (Kopfhaar ca. 1 cm pro Monat, Nägel ca. 0,5 – 1,2 mm pro Woche). Menschen mit langen Haaren führen also quasi ein Drogentagebuch auf ihrem Kopf. Für den Nachweis können verschiedene Methoden wie z.B. ein immunbiologischer Nachweis, Massenspektrometrie, Gaschromatographie, Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) oder Fourier-Transformations-Infrarotspektroskopie (FTIR) zur Anwendung kommen.
Atemtests:
Atemtests sind momentan (Stand: 2014) nur für Alkohol in Gebrauch. Mittlerweile sind aber auch die ersten Atemtests für bestimmte Drogen marktreif, so daß es nur eine Frage der Zeit ist, bis diese auch zum Einsatz kommen.
Pupillentest:
Drogen können auch über die Pupillenreflexe nachgewiesen werden. Der Ansatz wird schon sei Mitte der 1990er Jahre verfolgt und scheint mittlerweile (Stand: 2014) marktreif zu sein. Bei dieser Methode muß die zu untersuchende Person eine Art Brille aufsetzen.
Wischtests (Speichel, Schweiß und Oberflächen):
Ein Wischtest ist die einfachste und am häufigsten verwendete Methode, Drogen und Medikamente nachzuweisen. Hierbei wird ein Teststreifen über die zu untersuchende Oberfläche gestrichen, der sich bei einem positiven Befund verfärbt. Die Tests sind so empfindlich, daß sie Substanzen noch im Nanogrammbereich (Milliardstel Gramm) nachweisen können. Auf Oberflächen sind die Substanzen – je nach Art und Häufigkeit der Reinigung – bis zu einem Jahr nachweisbar.
Urintests:
Urintests werden mit Teststreifen durchgeführt, die in den noch frischen Urin getaucht werden. Diese Tests können nach 1 – 6 Stunden nach dem Konsum einzelne oder mehrere Substanzen bis zu einem gewissen Grenzwert (Cut-Off-Wert) nachweisen. Urin kann aber auch in Laboratorien mit spezifischeren Tests untersucht werden. Durch diese Tests können die konsumierten Mengen und für einige Substanzen auch die Konsumgewohnheiten nachgewiesen werden.
Blutuntersuchung:
Blutuntersuchungen werden im Labor ausgewertet und ermöglichen eine detaillierte Aussage über die konsumierte Menge und für manche Substanzen (z.B. Cannabis oder Kokain) auch die Konsumgewohnheiten.
Haaranalysen:
Bei Haaranalysen (prinzipiell auch Nagelanalysen) ist je nach Test entweder nur eine generelle Aussage über die konsumierten Substanzen oder eine detaillierte Aussage über den Zeitraum und die konsumierten Mengen möglich.
Nach neueren Studien sind die Ergebnisse solcher Analysen jedoch nicht so eindeutig wie lange vermutet. So können sich bestimmte Substanzen (z.B. Cannabis) auch durch Fremdeinwirkug im Haar einlagern, z.B. wenn ein Konsument Dein Haar mit seiner Haut berührt.
So wie einerseits versucht wird, Rauschmittel immer effektiver nachzuweisen, wird andererseits (auf der Seite der Konsumenten) versucht, die Substanzen aus dem Körper verschwinden zu lassen (z.B. durch Bleichen der Haare oder „reinigende“, harntreibende Mittel).
Wird bei einem Drogenscreening eine Manipulation der Proben vermutet, kann u.a. die sogenannte Kreatinin-Clearance zu Rate gezogen werden. Kreatinin ist ein Endprodukt des Stoffwechsels der Muskeln, welches mit einer sehr konstanten Rate in das Blut abgegeben und über die Nieren ausgeschieden wird. Hierdurch kann der Kreatinin-Clearance-Wert Auskunft über die Filtrationsleistung der Nieren geben.
Die folgenden Angaben zu einigen häufig gebrauchten Substanzen (Stand: Mai 2015) sind ohne Gewähr und können sich durch zukünftige genauere Nachweismethoden ändern! Wir werden diese Liste – wenn überhaupt – nur sporadisch aktualisieren, da die Recherche aufwendig und bedingt durch die oben erwähnten individuellen Faktoren immer sehr ungenau bleiben wird! Somit dienen diese Werte nur zu groben Orientierung. Du solltest Dich auf KEINEN Fall darauf verlassen!!!
Atem: Alkohol ist quasi so lange im Atem nachweisbar, wie er im Blutkreislauf zirkuliert.
Blut: Es werden ca. 0,1 bis 0,15 ‰/h (Promille pro Stunde) abgebaut. Männer bauen Alkohol schneller ab als Frauen. Auch das Alter und Körpergewicht spielen bei der Abbaugeschwindigkeit eine Rolle.
Haare/Nägel: ca. 3 Monate nachweisbar
Hier ein recht guter Online-Promillerechner von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der jedoch nicht zur Ermittlung der Fahrtauglichkeit genutzt werden sollte!
Tests: Wenn Du ungefähr wissen möchtest, wie hoch dein Promillewert ist, tut es auch ein günstiges Testgerät. Wenn Du es allerdings so genau wie die Polizei wissen möchtest, sollte es ein Gerät mit entsprechendem Sensor sein. Diese Geräte sind deutlich teurer, aber dafür auch zuverlässig.
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Urin: - ca. 1 – 4 Tage nach einmaligem Konsum
- ca. 2 – 5 Tage nach häufigem Konsum
- ca. 2 – 7 Tage nach dauerhaftem Konsum
Blut: - ca. 6 – 30 Stunden nach einmaligem Konsum
- bis zu 30 Stunden nach häufigem oder dauerhaftem Konsum
Haare/Nägel: dauerhaft nachweisbar
Tests: Mit diesen Tests können Amphetamine im Urin, im Speichel oder auf Oberflächen nachgewiesen werden. Diese Tests werden teilweise auch von der Polizei verwendet.
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Barbiturate (substanzabhängig)
Urin: kurz wirkende ca. 2 – 4 Tage; lang wirkende mehrere Wochen
Blut: einige Stunden bis 5 Tage
Haare/Nägel: dauerhaft nachweisbar
Tests: Mit diesem Test können Barbiturate im Urin nachgewiesen werden.
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Benzodiazepine (substanzabhängig)
Urin: - ca. 3 – 7 Tage nach einmaligem Konsum
- ca. 3 – 5 Wochen nach häufigem Konsum
- bis zu 3 Monaten nach dauerhaftem Konsum
Blut: - ca. 12 – 72 Stunden nach einmaligem Konsum
- ca. 3 – 7 Tage nach häufigem Konsum
- ca. 6 – 8 Tage nach dauerhaftem Konsum
Haare/Nägel: dauerhaft nachweisbar
Tests: Mit diesem Test können Benzodiazepine im Urin oder im Speichel nachgewiesen werden.
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Urin: - Abbauprodukte ca. 7 – 10 Tage nach einmaligem Konsum
- Abbauprodukte ca. 6 – 8 Wochen nach häufigem Konsum
- Abbauprodukte ca. 6 – 12 Wochen nach dauerhaftem Konsum
Blut: - THC ca. 12 – 72 Stunden nach einmaligem Konsum
- Abbauprodukte ca. 2 – 3 Tage nach einmaligem Konsum
- Abbauprodukte ca. 1 – 2 Wochen nach häufigem Konsum
- Abbauprodukte ca. 2 – 4 Wochen nach dauerhaftem Konsum
Haare/Nägel: dauerhaft nachweisbar
Tests: Mit diesen Tests kann Cannabis im Urin, im Speichel oder auf Oberflächen nachgewiesen werden. Diese Tests werden teilweise auch von der Polizei verwendet.
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Urin: ca. 2 – 4 Tage
Blut: ca. 24 Stunden
Haare/Nägel: (keine Informationen, aber vermutlich nachweisbar)
Der Konsum von Ephedrin kann zu einem fälschlich positiven Nachweis von Amphetamin (Speed) führen.
Tests: Mit diesem Test kann Ephedrin auf Oberflächen nachgewiesen werden.
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GHB, GBL & BDO (Liquid Ecstasy)
Urin: ca. 12 Stunden
Blut: ca. 6 – 12 Stunden
Haare/Nägel: nachweisbar
Tests: Mit diesen Tests kann man überprüfen, ob in einem Getränk GHB (ein möglicher Wirkstoff von KO-Tropfen) enthalten ist.
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Urin: - ca. 3 – 4 Tage
- ca. 5 – 7 Tage (bei hohen Dosen und/oder chronischer Abhängigkeit)
Blut: - ca. 8 – 12 Stunden
- Abbauprodukte ca. 1 Tag
Haare/Nägel: nachweisbar
Tests: Mit diesen Tests können Opiate im Urin, im Speichel oder auf Oberflächen nachgewiesen werden. Diese Tests werden teilweise auch von der Polizei verwendet.
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Urin: - ca. 1 – 4 Tage nach einmaligem Konsum (im Labor)
- ca. 5 – 10 Tage nach häufigem Konsum (im Labor)
- ca. 7 – 14 Tage nach dauerhaftem Konsum (im Labor)
Blut: - ca. 6 – 12 Stunden nach einmaligem Konsum
- ca. 12 – 16 Stunden nach häufigem Konsum
- ca. 1 Tag nach dauerhaftem Konsum
Haare/Nägel: nachweisbar
Tests: Mit einem Test kann man überprüfen, ob in einem Getränk Ketamin (ein möglicher Wirkstoff von KO-Tropfen) enthalten ist. Der andere Test weist Ketamin auf Oberflächen nach.
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Urin: - Kokain einige Stunden
- Abbauprodukte ca. 2 – 3 Tage nach einmaligem Konsum
- Abbauprodukte ca. 5 – 9 Tage nach häufigem Konsum
- Abbauprodukte bis zu 24 Tage nach dauerhaftem Konsum
Blut: - ca. 6 Stunden – 1 Tag nach einmaligem Konsum
- ca. 2 – 3 Tage nach häufigem Konsum
- ca. 3 – 4 Tage nach dauerhaftem Konsum
- Abbauprodukte noch ca. 2 – 3 Tage länger wie die obigen Zeiten
Haare/Nägel: dauerhaft nachweisbar
Tests: Mit diesen Tests kann Kokain im Urin oder im Speichel nachgewiesen werden. Diese Tests werden teilweise auch von der Polizei verwendet.
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Urin: ca. 1 – 4 Tage (im Labor durch RIA-Test; andere Tests sind anfechtbar)
Blut: ca. 12 Stunden
Haare/Nägel: nachweisbar
Tests: Mit diesen Tests kann LSD im Urin oder auf Oberflächen nachgewiesen werden.
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Urin: ca. 1 – 6 Tage (pH-Wert-abhängig)
Blut: ca. 1 Tag
Haare/Nägel: dauerhaft nachweisbar
Tests: Mit diesen Tests kann MDMA im Urin oder auf Oberflächen nachgewiesen werden. Diese Tests werden teilweise auch von der Polizei verwendet.
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Tests: Mit diesen Tests kann Methadon im Urin, im Speichel oder auf Oberflächen nachgewiesen werden. Diese Tests werden teilweise auch von der Polizei verwendet.
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Urin: - ca. 1 – 2 Tage nach einmaligem Konsum
- ca. 4 – 6 Tage nach häufigem Konsum
- ca. 5 – 7 Tage nach dauerhaftem Konsum
Blut: - ca. 6 Stunden (bis zu 1 Tag) nach einmaligem Konsum
- ca. 12 Stunden (bis zu 1 Tag) nach häufigem Konsum
- mehr als 1 Tag nach dauerhaftem Konsum
Haare/Nägel: dauerhaft nachweisbar
Tests: Mit diesen Tests kann Methamphetamin im Urin, im Speichel oder auf Oberflächen nachgewiesen werden. Diese Tests werden teilweise auch von der Polizei verwendet.
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Urin: bis zu 4 Tage
Blut: bis zu 24 Stunden
Haare/Nägel: mehrere Monate nachweisbar
Tests: Mit diesen Tests können Opiate im Urin, im Speichel oder auf Oberflächen nachgewiesen werden. Diese Tests werden teilweise auch von der Polizei verwendet.
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Urin: - ca. 3 – 7 Tage nach einmaligem Konsum
- ca. 7 – 20 Tage nach häufigem Konsum
- bis zu 30 Tage nach dauerhaftem Konsum
Blut: - ca. 12 – 16 Stunden nach einmaligem Konsum
- ca. 1 – 3 Tage nach häufigem Konsum
- ca. 3 – 4 Tage nach dauerhaftem Konsum
Haare/Nägel: (keine Informationen, aber vermutlich nachweisbar)
Tests: Mit diesem Test kann PCP auf Oberflächen nachgewiesen werden.
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Psychoaktive Pilze mit Psilocybin und Psilocin (Psilos)
Urin: ca. 2 – 4 Tage
Blut: ca. 8 – 16 Stunden
Haare/Nägel: nachweisbar
Neue psychoaktive Substanzen (NPS)
Die folgenden NPS (und einige andere Substanzen) können im Blut und Urin nachgewiesen werden (Stand: April 2015):
2-Aminoindan, 2-DPMP (Desoxypipradrol), 2-Fluoromethamphetamin, 2,5-DMA (2,5-Dimethylamphetamin), 2C-B, 2C-C, 2C-D, 2C-E, 2C-H, 2C-N, 2C-P, 2C-T-2, 2C-T-4, 2C-T-7, 3-FMC (3-Fluorcathinon), 3-MeOMC (3-Methoxymethcathinon), 3,4-DMA (3,4-Dimethylamphetamin), 3,4-DMMC (3,4-Dimethylmethcathinon), 4-FA (4-Fluoramphetamin), 4-MA (4-Methylamphetamin), 4-MEC (4-Methylethcathinon), 5-API, 25C-NBOMe, 25D-NBOMe, 25E-NBOMe, 25G-NBOMe, 25H-NBOMe, α-Methylaminovalerophenon, α-PPP (α-Pyrrolidinopropiophenon), α-PVP (α-Pyrrolidinopentiophenon), Aminorex, Amfepramon (Diethylcathinon), BDB, Benzedron, Benzphetamin, Cathin (Norpseudoephedrin), Cathinon, D2PM (Diphenylprolinol), Desoxy-D2PM (2-Diphenylmethylpyrrolidin), Dibutylon, DOET, DOB, DOI, DOM, Ephedrin, Ethcathinon, Ethylon, Eutylon, Flephedron, MBDB, MDAI, MDPBP (Methylendioxy-α-pyrrolidinobutyrophenon), MDPPP, MDPV (Methylendioxypyrovaleron), Mefenorex, Mephedron, Mephentermin, Metamfepramon (Dimethylcathinon), Methcathinon (Ephedron), Methedron, Methiopropamin (MPA), Methylhexanamin (DMAA), Methylon, Methylphenidat, Modafinil, MPBP (Methyl-α-pyrrolidinobutiophenon), MPHP, N-Ethylamphetamin, N,N-Dimethyl-MDA (Methylendioxydimethylamphetamin), Naphyron, Pentedron, Pentylon, Phentermin, PMA (p-Methoxyamphetamin), PMEA (para-Methoxyethylamphetamin), PMMA (p-Methoxymethamphetamin), Prolintan, TMA (3,4,5-Trimethoxyamphetamin), TMA-6 (2,4,6-Trimethoxyamphetamin)
Die folgenden synthetischen Cannabinoide können im Blut und Urin (substanz-abhängig: nach einer Einzeldosis bis zu einige Tage, bei Dauerkonsum mehrere Wochen bis Monate) nachgewiesen werden (Stand: April 2015):
A-834,725, AB-001, 5F-AB-001, AB-005, AB-005 Azepan Isomer, AB-CHMINACA, AB-FUBINACA 3-fluoro-benzyl-Isomer, AB-FUBINACA 2-fluoro-benzyl-Isomer, ADBICA, 5F-ADBICA, 5F-ABICA, 5F-AB-PINACA, 5Cl-AB-PINACA, 5-F-ADB-PINACA, ADB-FUBINACA, 5F-AKB48 (5F-APINACA), AM-694, AM-679, AM-1220, AM-1235, AM-1248, AM-2201, AM-2232, AM-2233, AMB, 5F-AMB, APICA (2NE1, SDB-001), BB-22, 3-CAF, CB-13, CP-47,497, Cannabipiperidiethanon, CP-55,490, Cl2201, CUMYL-PICA, EAM-2201 (4-Ethyl-AM 2201), EG-018, FAB-144, FDU-PB-22, FUB-144, FUB-AMB, FUB-AKB48 = AKB48 N-(4-fluorobenzyl)-Analog, FUBIMINA (AM-2201 Benzimidazol Analog), FUB-PB-22, JWH-007, JWH-011, JWH-015, JWH-016, JWH-018, JWH-019, JWH-020, JWH-022, JWH-030, JWH-031, JWH-073, JWH-081, JWH-098, JWH-122, JWH-145, JWH-147, JWH-164, JWH-166, JWH-180, JWH-182, JWH-200 (WIN 55,225), JWH-201, JWH-203, JWH-210, JWH-213, JWH-234, JWH-249, JWH-250, JWH-251, JWH-267, JWH-302, JWH-307, JWH-309, JWH-368, JWH-369, JWH-370, JWH-398, JWH-424, MAM-2201, MAM-2201-N-(4-fluorpentyl)-Analog, Methanandamid, 1-Naphthoyl-Indol, M-144, MA-CHMINACA, MAB-CHMINACA, MDMB-CHMICA, MDMB-CHMINACA, MO-CHMINACA, MDMB-FUBINACA, Mepirapim, MMB-2201, MMB018, MN18, 5-Fluoro MN18, NM2201, NNEI, 5F-NNEI, 5Cl-NNEI, 5F-NNEI-naphthoyl-Isomer, NPB-22, 5F-NPB-22, PX-1, PX-2, RCS-4 (SR-19, E4, OBT 199), RCS-8, SDB-005, 5F-SDB-005, SDB-006, 5F-SDB-006, SDB-006-N-phenyl-Analog, STS-135, THJ, 5-fluoro-THJ, THJ-018, THJ-2201, UR-144, WIN-48,098 (Pravadolin), WIN-55,212-2, XLR-11 (5F-UR-144), XLR-11 N-2-(fluoropentyl)isomer, XLR-12
Letzte Änderungen: 07.01.2018
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Wie lange können Drogen im Körper nachgewiesen werden? (drugcom.de)
The Marijuana THC Drug Test Calculator (Marijuana Central)
Rechner zur Bestimmung der Nachweisbarkeitsdauer von Cannabis. (englisch)
drogenscreen.info (Labor Blackholm MVZ GmbH)
Betriebe, die Drogentests durchführen (für Arbeitnehmer und Job-Suchende)
Cannabis-Nachweis
fraglich (Badische Zeitung, 08.10.2015)
Eine positive Haarprobe ist Freiburger Forschern zufolge kein Beweis für Hasch-ischkonsum.
Freiburger
Forscher widerlegen Cannabis-Nachweis per Haaranalyse (Ba-dische Zeitung, 07.10.2015)
Haaranalysen liefern keinen eindeutigen Beweis dafür, ob jemand gekifft hat oder nicht. Das haben Freiburger Forscher herausgefunden – unter anderem mit Selbst-versuchen.
Atem-Testgerät für Cannabis: Washington State kündigt „Breathalyzer“ an (Hanf Journal, 03.12.2014)
US-Universität entwickelt Prototypen: Atemtest auf Marihuana: Bald müssen auch Kiffer blasen (focus.de, 01.12.2014)
Klare Beweise bringt zwar nach wie vor nur ein Bluttest im Labor: Doch im Kampf gegen Drogenkonsum im Straßenverkehr setzt die Polizei weltweit auch auf moder-ne Technik. In den USA werden bekiffte
Autofahrer künftig mit einem Atemschnell-tester gejagt.
Polizei testet „Pupillograph“ in Hamburg: Diese Science-Fiction-Brille entlarvt Kiffer am Steuer (focus.de, 08.10.2014)
Klare Beweise bringt zwar nach wie vor nur ein Bluttest im Labor: Doch im Kampf gegen Drogenkonsum im Straßenverkehr setzt die Polizei auch auf moderne Tech-nik. In Hamburg wird gerade der
„Pupillograph“ getestet, der die Augenreaktionen der Fahrer misst.
Drogen in der Atemluft (aponet.de, 26.04.2013)
Einmal pusten, bitte! Mit einer neuen Studie rückt ein Atemtest auf Drogen in greif-bare Nähe. Einem Forscherteam des Karolinska Instituts im schwedischen Stock-holm ist es gelungen, zwölf verschiedene Substanzen in der Atemluft nachzu-weisen.