eve&rave Münster e.V.
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Lachgas

 

Chemische Bezeichnung (IUPAC):

Oxodiazen-2-ium-1-id

 

Andere Bezeichnungen:

Lachgas, Distickstoffmonoxid, N2O, Nitro, Nitrous, Nitrous Oxide, Azo-oxid, Stick-oxydul, Stickoxidul, (...)

 

Handelsnamen:

(siehe oben)

 

Szenetypische Bezeichnungen:

(keine)

 

Lachgas (N2O) ist ein natürlich vorkommendes Gas aus der Gruppe der Stickoxide, das durch den Abbau von Stickstoffver- bindungen durch Mikroorganismen im Boden oder durch anor- ganische Sole-Gesteinsreaktionen gebildet wird.

Es besitzt schmerzstillende, narkotisierende und euphorisieren- de Eigenschaften und wirkt in geringen Dosen leicht dissoziativ.

Im Jahr 1772 wurde Lachgas erstmal synthetisiert. Seine schmerzstillende Wirkung wurde im Jahre 1844 von einem Zahnarzt zufällig beim Konsum auf einem Jahrmarkt entdeckt, woraufhin er es auch bei seinen Patienten einsetzte. Ab 1868 wurde Lachgas dann auch als Anästhetikum bei Operationen verwendet. Heutzuta- ge ist der medizinische Gebrauch von Lachgas als unterstützendes Narkosemittel rückläufig.

Lachgas ist ein Treibhausgas, das ca. 300 mal stärker als CO2 wirkt und zusätzlich zum Ozonabbau beiträgt.

Für die Herkunft des Namens gibt es zwei Vermutungen. Die erste Vermutung geht davon aus, daß die durch das Gas verursachten Zwerchfellverkrampfungen, die zu lachartigen Reaktionen führen können, namensgebend waren. Die zweite Vermu- tung geht davon aus, daß die euphorisierenden Eigenschaften des Gases, die Lachanfälle hervorrufen können, für den Namen verantwortlich sind.

 

Lachgas ist legal und frei verkäuflich.

 

Merkmale:

- Farb- und geruchsloses, leicht süßlich schmeckendes und brandförderndes Gas,

  das in grauen, verschieden großen Gasflaschen oder silbernen Gaskartuschen/

  Kapseln (für Sprühsahnespender) legal erhältlich ist.

 

 

Gebrauch:

- Lachgas wird aus Luftballons oder ähnlichem inhaliert. Das Gas sollte auf keinen

  Fall direkt aus einer Gasflasche oder Gaskartusche/Kapsel inhaliert werden! Dies

  kann zu Erfrierungen im Rachenraum und der Bronchien führen! Außerdem kann

  der Gasbehälter an den Lippen festfrieren und auch ein schädlicher Überdruck in

  den Lungen ist bei unsachgemäßer Verwendung denkbar.

 

 

Wirkung:

- Die intensive Wirkung setzt wenige Sekunden nach der Inhalation ein und hält ca.

  30 Sekunden bis 4 Minuten an. Das Gas ist nach ca. 1 Stunde wieder vollständig

  aus dem Körper verschwunden (primär über die Lungen, aber auch über die Haut).

- Lachgas wirkt analgetisch (schmerzstillend), leicht narkotisch (einschläfernd), ent-

  spannend, euphorisierend und führt zu visuellen, auditiven und taktilen Verände-

  rungen der Wahrnehmung sowie dem Verlust des Raum-/Zeitgefühls. Des weite-

  ren wirkt Lachgas dissoziativ und einige Konsumenten berichten auch von leichten

  halluzinatorischen Effekten und einer Bewußtseinserweiterung. Die Muskulatur

  entspannt sich und die Stimme kann tiefer klingen.

  - Die visuellen Veränderungen äußern sich darin, daß das Umweltbild an Schärfe

    einbüßt (Schleierbildung) oder ein Tunnelblick auftritt. Treten visuelle Halluzina-

    tionen auf, so äußern sich diese in leicht veränderten Formen und Farben.

  - Die auditiven Veränderungen äußern sich in einer Intensivierung oder Dämpfung

    von Umweltgeräuschen, wobei sich deren Lautstärke meist erhöht. Auditive Hal-

    luzinationen äußern sich in Verzerrungen, Echo- und Halleffekten.

  - Die taktilen Veränderungen können sich in einem angenehmen Kribbeln am gan-

    zen Körper sowie einem Gefühl von Wärme äußern. Darüber hinaus tritt das Ge-

    fühl ein, durch den Raum zu schweben (Laufen wie auf dem Mond oder auf Wat-

    te).

  - Die Bewußtseinserweiterung kann sich in verschiedenen Erlebnissen äußern, die

    von „tieferen Erkenntnissen“ bis hin zur Auflösung der eigenen Persönlichkeit

    (Ich-Auflösung) reichen können.

  - Die euphorisierende Wirkung kann zu herzhaftem Lachen führen.

- Die Erinnerungen an das Erlebte schwinden schnell.

- Aufgrund eines Druckanstiegs im Innenohr können Schwindelgefühle und Übelkeit

  auftreten. Des weiteren können Kopfschmerzen, Blähungen, Erschöpfungszustän-

  de sowie kurzzeitige Verwirrung, Vergeßlichkeit und depressive Verstimmungen

  auftreten. Außerdem sind Zuckungen, Krämpfe und Taubheitsgefühle in Armen

  und Beinen sowie Störungen im Bewegungsapparat möglich.

- Aufgrund des sehr kurzen aber sehr intensiven Rauscherlebnisses besteht die Ge-

  fahr des Wunsches immer wieder nachzulegen (Craving).

 

 

Gefahren:

- Der Konsum von Lachgas kann zu kurzzeitigen Blackouts führen. Es besteht die

  Gefahr von Verletzungen durch Stürze.

- Ein exzessiver Konsum von Lachgas kann zu Herzrhythmusstörungen, einem ra-

  piden Abfall des Blutdrucks, Bewußtlosigkeit (insbesondere, wenn das konsumier-

  te Gasgemisch über 90% Lachgas bzw. nur 10% Sauerstoff enthält) und im

  schlimmsten Fall zum Tod durch Atemlähmung führen.

- Wird Lachgas kontinuierlich eingeatmet, besteht die Gefahr aufgrund einer zu ge-

  ringen Sauerstoffkonzentration im Blut (Hypoxie) zu ersticken. Auch nach dem

  Konsum besteht diese Gefahr durch eine sogenannte Diffusionshypoxie weiter.

  Hierbei sammelt sich das rückläufige Lachgas (also jenes, das aus dem Körper

  abgeatmet werden sollte) in den Lungenbläschen und verhindert die Sauerstoff-

  aufnahme aus der normalen Atemluft. Aber bereits ein nicht-tödlicher Sauerstoff-

  mangel im Blut kann u.a. zu dauerhaften Schädigungen des Gehirns (Absterben

  von Neuronen) und auch anderen Organschädigungen führen. Hierdurch können

  u.a. Konzentrations- und Gedächtnisstörungen auftreten.

- Lachgas wirkt als Oxidans auf das Vitamin B12, das als Coenzym für die Methio-

  nin-Synthase (Methionin ist eine essentielle Aminosäure) fungiert. Ohne Vitamin

  B12 kann dieses Enzym nicht arbeiten und somit viele für den allgemeinen Zell-

  stoffwechsel wichtige Proteine nicht gebildet werden. Mal Lachgas zu konsumieren

  stellt jedoch diesbezüglich kein Problem dar, jedoch kann ein exzessiver oder re-

  gelmäßiger Konsum zu einem Vitamin-B12-Mangel führen, insofern dem Körper

  nicht ausreichend bzw. vermehrt Vitamin B12 durch die Nahrung oder Vitaminprä-

  parate zugeführt wird. Neben vielen anderen Problemen, die im Zusammenhang

  mit einem Vitamin-B12-Mangel auftreten können, ist dieser Mangel besonders

  schädlich für Neurone und kann zu bleibenden Nervenschädigungen führen (zu-

  sätzlich zu den oben beschriebenen Gefahren durch einen Sauerstoffmangel). Ein

  Vitamin-B12-Mangel kann auch zu einer perniziösen Anämie (Störung der Blutbil-

  dung) führen. Darüber hinaus besteht der Verdacht, daß dieser Mangel Krebs

  (Haut und Schleimhäute) begünstigt und zu Leber- und Nierenschäden führen

  kann.

- Ein regelmäßiger Konsum von Lachgas kann Impotenz und anderen Störungen in

  der Fortpflanzungsfähigkeit zur Folge haben.

- Es besteht die Gefahr von Gehörschädigungen/-verlust, insbesondere bei Perso-

  nen mit Vorschädigungen des Gehörs (z.B. Mittelohrentzündung oder Trommelfell-

  schädigungen), da Lachgas einen Druckanstieg im Innenohr verursacht.

- Lachgas kann bei chronischem Konsum zu einer starken psychischen Abhängig-

  keit führen, die mit einer starken Toleranzentwicklung verbunden ist. Über körperli-

  che Abhängigkeit ist nichts bekannt.

- Das Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluß gleich welchem Rauschmittels ist

  grundsätzlich gefährlich und kann – auch wenn dies nicht dem BtMG unterliegt –

  bei Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder anderen Ausfallerscheinungen nach

  § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft

  werden.

 

 

Safer Use:

- Lachgas ist in grauen Gasflaschen oder silbernen Kartuschen (für Sprühsahne-

  spender) enthalten. In goldenen Kartuschen (aber auch grauen Gasflaschen!) ist

  CO2 enthalten (Erstickungsgefahr und Lungeschädigungen!). Vergewissere Dich

  vor dem Konsum, daß es sich um Lachgas handelt! Verwende kein technisches

  Lachgas (z.B. für die Lachgaseinspritzung in KFZs)! Es kann gefährliche Verun-

  reinigungen oder Zusatzstoffe enthalten.

- Verwechsel den Konsum von Lachgas nicht mit dem Konsum anderer Gase (z.B.

  aus Feuerzeugen oder Kältesprays). Das ist nicht das Gleiche und ist mit anderen,

  noch größeren Risiken verbunden.

- Inhaliere Lachgas niemals direkt aus der Gasflasche oder Gaskartusche/Kapsel!

  Es besteht die Gefahr von Erfrierungen im Rachenraum und den Bronchien.

  Außerdem kann der Gasbehälter an den Lippen festfrieren und auch ein schädli-

  cher Überdruck in den Lungen ist bei unsachgemäßer Verwendung denkbar.

- Öffne die Gasbehälter niemals mit Gewalt! Sie stehen unter enormen Druck.

  Durch das schlagartige Entweichen können in der Gasfontäne liegende Teile (oder

  z.B. der nun in der Gaskartusche steckende Nagel) zu Geschossen werden.

  Außerdem kann das austretende Gas ca. -90 °C kalt sein, was zu gefährlichen Er-

  frierungen (z.B. Augen) führen kann.

- Die Gasbehälter sollten immer stehen (Öffnung nach oben), da im liegenden Zu-

  stand flüssiges Gas austreten kann, was getroffene Körperstellen durch die Ver-

  dunstungskälte stark verletzen kann.

- Lachgas ist brandfördernd! Achte beim Konsum darauf, daß keine offene Flamme

  oder Zigarettenglut in der Nähe ist.

- Bei der Verwendung von Luftballons sollten diese vor dem Gebrauch ausgewa-

  schen werden, um das Talkum zu entfernen, welches das Zusammenkleben des

  Luftballons verhindern soll.

- Verwende keine Tüten oder Masken, die Dir nach einem Verlust des Bewußtseins

  weiterhin Lachgas zuführen (oder auch nur Sauerstoff fernhalten). Dies kann töd-

  lich enden! Masken, die Mund und Nase bedecken, können sich festsaugen, wenn

  die Flasche leer ist.

- Aufgrund der Gefahr von Blackouts sollte Lachgas nur im Sitzen oder Liegen kon-

  sumiert werden, um Verletzungen durch Stürze zu vermeiden. Konsumierst Du im

  Stehen, sorge dafür, daß Personen bereit stehen, die Dich nach dem Inhalieren

  gegebenenfalls auffangen können.

- Lege (am selben Tag / bei einer Party) größere Pausen zwischen dem Konsum

  ein, um eine zu hohe Lachgaskonzentration bzw. zu geringe Sauerstoffkonzentra-

  tion im Blut (Hypoxie) zu vermeiden. Auch beim Inhalieren eines Ballons solltest

  Du zwischendurch frische Luft atmen! Bei einer Überdosis hilft Hyperventilation

  (schnelles, tiefes Ein- und Ausatmen), um das Gas aus dem Körper zu treiben.

- Der Mischkonsum mit Lachgas sollte generell vermieden werden. Besonders ris-

  kant ist der zeitnahe Konsum bei den folgenden Substanzen:

  - In Verbindung mit Alkohol kann Übelkeit bis hin zum Erbrechen auftreten.

  - In Verbindung mit Cannabis kann der Rausch des Lachgases verlängert und der

    Cannabisrausch erheblich intensiviert werden. Es besteht die Gefahr eines star-

    ken Blutdruckabfalls verbunden mit einer bedrohlichen Sauerstoffunterversor-

    gung des Gehirns.

  - In Verbindung mit anderen dissoziativ wirkenden Substanzen (z.B. DXM und Ke-

    tamin) steigt die Gefahr des Erlebens einer Ich-Auflösung, was zu Angst und Pa-

    nikattacken führen kann. Des weiteren steigt das Risiko für Blackouts. 

  - In Verbindungen mit Halluzinogenen (z.B. LSD, Mescalin und Pilze) kann die hal-

    luzinogene Wirkung extrem verstärkt werden. Ist die halluzinogene Wirkung be-

    reits am abklingen oder gefühlt abgeklungen, kann sie durch Lachgas wieder auf-

    flammen.

  - In Verbindung mit Opioiden (z.B. Codein, Heroin und Morphin) besteht das Risiko

    einer tödlichen Atemdepression.

  - In Verbindung mit Poppers besteht die Gefahr eines starken Blutdruckabfalls ver-

    bunden mit einer bedrohlichen Sauerstoffunterversorgung des Gehirns.

- Bei häufigem Konsum sollte man auf eine ausreichende Vitamin-B12-Versorgung

  achten. Dies gilt besonders für Veganer!

- Personen mit Herz-/Kreislauferkrankungen und Atemwegserkrankungen (z.B.

  Asthma oder auch Rippenbrüchen, Tauchunfällen oder anderen möglichen Lun-

  genvorschädigungen), Vorschädigungen des Gehörs (z.B. Mittelohrentzündung

  oder Trommelfellschädigungen) und Epileptiker (auch Personen mit der Neigung

  zu Krampfanfällen) sollten kein Lachgas konsumieren.

- Lachgas sollte nie alleine konsumiert werden, damit im Notfall Hilfe geleistet wer-

  den kann.

- Im Notfall den europaweit gültigen Notruf (Nummer: 112) anrufen. Schildere am

  Telefon nur die Symptome und kläre den Rettungsdienst oder Notarzt vor Ort über

  die konsumierten Substanzen auf. Sie unterliegen der Schweigepflicht!

  Informationen zur Ersten Hilfe bei Drogennotfällen findest Du hier.

 

 

Letzte Änderungen: 18.07.2015

Haftungsausschluß
Der gemeinnützige Verein eve&rave Münster e.V. möchte wertfrei über (Party-)Drogen aufklären und die damit verbundenen Risiken aufzeigen, sowie Tips im Fall von Notsituationen geben. Daher richtet sich der Inhalt dieser Seiten in erster Linie an Personen, die bereits Drogen konsumieren oder beabsichtigen dies zu tun. Er soll nicht als Konsumaufforderung mißverstanden werden!
Wenngleich die Informationen dieser Seiten nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden, so können Fehler jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung dieser Informationen entstehen!

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